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   OLG Celle, 07.06.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18   

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https://dejure.org/2018,15978
OLG Celle, 07.06.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 (https://dejure.org/2018,15978)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.06.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 (https://dejure.org/2018,15978)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 (https://dejure.org/2018,15978)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Leivtec XV 3, standardisiertes Messverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1 ; BKatV ; StVG § 24
    Zulassung des Geschwindigkeitsmessgeräts Leivtec XV3

  • rechtsportal.de

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Magnetfeldprüfung bei Messgerät Leivtec XV 3 nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2018 - 2 Ss OWi 118/18
    Das Auslassen einer vollständigen Magnetfeldprüfung im Zulassungsverfahren für das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) stellt die ordnungsgemäße Zulassung dieses Messgerätes nicht in Frage (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018, III-1 RBs 115/18; entgegen AG Jülich, Urteil vom 08.12.2017, 12 Owi-806 Js 2072/16 - 122/16).

    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 20. April 2018, III-1 RBs 115/18, mit dem es das Urteil des Amtsgerichts Jülich aufgehoben hat, ausführlich dargelegt hat, beruhte die Annahme des Amtsgerichts Jülich auf einer unzureichenden Beweiserhebung, die sich auf die ungesicherten Annahmen eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung gestützt hat, ohne die PTB zu einer ergänzenden Begutachtung aufzufordern.

    Das Auslassen der vollständigen Magnetfeldprüfung im Zulassungsverfahren für das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 durch die PTB stellt die ordnungsgemäße Zulassung dieses Messgerätes nicht in Frage (so auch OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018, III-1 RBs 115/18).

  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2018 - 2 Ss OWi 118/18
    Dies entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, auch des Oberlandesgerichts Celle (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018, III-I RBs 115/18 mit weiteren Nachweisen; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13).
  • OLG Celle, 18.06.2021 - 2 Ss OWi 69/21

    Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 nicht sicher; Fehlerquellen bei LEIVTEC

    Zudem handelt es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem vorliegend verwendeten Messgerät Leivtec XV3 grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Celle, Beschluss vom 07. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2018 - III-1 RBs 115/18 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage

    Zum andern ist die Geschwindigkeitsmessung, wie sich aus dem bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Eichschein ergibt, mit dem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt am 2. Juli 2009 zugelassenen Messgerät Leivtec XV3 und damit in einem anerkannten und standardisierten Messverfahren (vgl. OLG Celle, B.v. 7.6.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 - ZfSch 2018, 470 = juris Rn. 5; OLG Köln, B.v. 20.4.2018 - III-1 RBs 115/18 u.a. - ZfSch 2018, 470 = juris Rn. 18 ff.; KG Berlin, B.v. 12.7.2017 - 3 Ws (B) 166/17 u.a. - VRS 132, 31 = juris Rn. 9 f. jeweils m.w.N.) gewonnen worden, d.h. in einem durch Normen vereinheitlichten technischen Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, B.v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277/284 = juris Rn. 27).
  • AG Brilon, 06.01.2021 - 14 OWi 85/20
    Dass es sich dabei um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren handelt, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (sog. standardisiertes Messverfahren), ist obergerichtlich bereits entschieden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20.04.2018 - III 1 RBs 115/18; OLG Celle Beschl. v. 7.6.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18).
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