Rechtsprechung
OLG Bamberg, 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11, 2 Ss OWi 209/2011 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei gerichtlicher Terminsbestimmung ohne Rücksicht auf Terminslage des Verteidigers
- verkehrslexikon.de
Zur Terminsbestimmung ohne Rücksicht auf Terminslage des Verteidigers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach fehlerhafter Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
- bussgeldsiegen.de
Rechtsbeschwerde - Terminsbestimmung ohne Rücksicht auf Terminslage des Verteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 217
Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid nach fehlerhafter Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Terminverlegung: Richter dürfen doch nicht alles
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 11.01.2001 - 2 ObOWi 607/00
Auszug aus OLG Bamberg, 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11
20 Mit der Verwerfung des Einspruchs der Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001, Az. 2 ObOWi 607/00).
- OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
Terminsverlegung; Verhinderung des Verteidigers; rechtliches Gehör; …
Der Vorsitzende ist deshalb unter anderem gehalten, über Terminsverlegungsanträge nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (…OLG Thüringen, a.a.O.;… OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.08.2010, 2 SsRs 170/10, juris, Rn.8; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011, 2 Ss (OWi) 209/11, juris, Rn.7).Soweit der Senat im Hinweis vom 26. August 2011 den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. März 2011 (2 Ss (OWi) 209/11) herangezogen hat, um einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör zu begründen, ist hieran nach nochmaliger Überprüfung nicht festzuhalten: Wird die Gehörsverletzung nicht mit einem Übergehen von Entschuldigungsgründen, sondern alternativ damit begründet, dass das Vorgehen nach § 74 Abs. 2 OWiG dem Betroffenen die Hauptverhandlung genommen habe, ist im Wege der Verfahrensrüge vorzutragen, welchen Sachvortrag der Betroffene im Termin gehalten hätte (OLG Köln, Beschluss vom 04.02.1999, Ss 45/99, juris, Rn.7;… Karlsruher Kommentar/Senge, OWiG, 3. Aufl., § 80 Rn.40 c).
- OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11
Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Notwendiger Vortrag zur Verfahrensrüge …
In allen Fällen hat das Gericht deshalb bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abzuwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. sowie Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 37/09 [bei Juris]; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 = StraFo 2011, 232 f. und schon OLG Bamberg NJW 2006, 2341 f. = StV 2006, 683 ff., jeweils m.w.N.). - OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11
Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als …
Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Thüringen, a. a. 0.; OLG Karlsruhe, a. a. 0.; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 31.08.2010, 2 SsRs 170/10, [...], Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011, 2 Ss (OWi) 209/11 , [...], Rn. 7). - BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20
Recht des Betroffenen, sich auch im Bußgeldverfahren durch einen Rechtsanwalt …
Der Vorsitzende ist aber gehalten, über Terminsverlegungsanträge nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 bei juris). - LG Wuppertal, 11.11.2022 - 26 Qs 230/22
Anwalt des Vertrauens, Bußgeldverfahren, Terminsverlegung
Die Vorsitzende ist aber gehalten, über Terminsverlegungsanträge nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BayObLG, BeckRS 2020, 35554; OLG Brandenburg, BeckRS 2020, 35233; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011, Az. 2 Ss OWi 209/11).