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OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach drei Geschwindigkeitsüberschreitungen geringeren Gewichts innerhalb von 14 Monaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 25 Abs. 1 S. 1
Papierfundstellen
- NZV 1993, 319
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher …
Hinsichtlich der angenommenen herabgesetzten abstrakten Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes hat das Amtsgericht offenbar übersehen, daß - anders als in der vom Betroffenen zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf in NZV 1993, 319 - die Geschwindigkeitsüberschreitung hier innerhalb geschlossener Ortschaft gegen 17.16 Uhr, also zu einer Hauptverkehrszeit, begangen wurde. - OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche …
Demgemäss ist es erforderlich, Einzelheiten zu den Vortaten festzustellen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 319 f). - BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03
Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen
In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), auf die sich der Verteidiger wohl berufen will und die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind.
- BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot
In der vom Betroffenen in Anspruch genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind. - OLG Braunschweig, 09.07.1998 - Ss (B) 68/98 Da Verkehrsverstöße in den verschiedensten Verkehrslagen bei unterschiedlicher Motivation vorkommen, müssen sich aus den Feststellungen (auch bezüglich der Vortaten) Schlüsse auf die innere (ggf. verkehrsfeindliche) Gesinnung des Betroffenen ziehen lassen (Jagusch/Hentschel, a.a.0., OLG Düsseldorf NZV 1993, 319, 320).
- OLG Oldenburg, 22.05.2013 - 2 SsBs 103/13
Keine rückwirkende Prüfung von Augenblicksversagen bei beharrlicher …
Allerdings findet sich in der Rechtsprechung verbreitet die Anforderung, dass es für die Feststellung einer beharrlichen Pflichtverletzung auch auf die Einzelheiten der vorangegangenen Zuwiderhandlung ankäme (Bayerisches ObLG NZV 89, 35; OLG Düsseldorf NZV 93, 319 f.; OLG Düsseldorf VRS 96. Bd., 66 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2002, 3 Ss OWi 727/02 (juris); vgl. auch Bayerisches ObLG NZV 04, 48 hinsichtlich der Überprüfung der Täterschaft früherer Verkehrsverstöße).