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   OLG Celle, 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19   

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OLG Celle, 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19 (https://dejure.org/2019,19191)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19 (https://dejure.org/2019,19191)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 2 Ss OWi 192/19 (https://dejure.org/2019,19191)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, elektronisches Gerät, Begriff der Benutzung, Zulassung der Rechtsbeschwerde

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14

    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19
    Dem steht auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2015, 2 BvR 3071/14 - juris) nicht entgegen, da diese nur die Fälle erfasst, in denen eine Geldbuße von mehr als 100 EUR verhängt worden und für die das Gesetz die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ausdrücklich vorsieht.
  • OLG Oldenburg, 17.04.2019 - 2 Ss OWi 102/19

    Anforderungen an die Benutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19
    Danach ist es für die Erfüllung des genannten Tatbestands zusätzlich erforderlich, dass das Aufnehmen oder Halten des Geräts im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwendung einer Bedienfunktion des Geräts besteht (vgl. OLG Celle, StraFo 2019, 172; OLG Oldenburg, Beschl. v. 17. April 2019 - 2 Ss(OWi) 102/19 -, juris).
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19
    Danach ist es für die Erfüllung des genannten Tatbestands zusätzlich erforderlich, dass das Aufnehmen oder Halten des Geräts im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwendung einer Bedienfunktion des Geräts besteht (vgl. OLG Celle, StraFo 2019, 172; OLG Oldenburg, Beschl. v. 17. April 2019 - 2 Ss(OWi) 102/19 -, juris).
  • KG, 07.11.2019 - 3 Ws (B) 360/19

    Pflichten eines Fahrzeugführers: Umfang der Benutzung eines elektronischen Geräts

    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. August 2019 - 3 Ws (B) 273/19 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 4 RBs 30/19 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 Ss (OWi) 102/19, alle bei juris; OLG Celle, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 -, juris und vom 24. Juni 2019 - 2 Ss (Owi) 192/19 -, BeckRS 2019, 12872).
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