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   OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss (OWi) 70/20   

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OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss (OWi) 70/20 (https://dejure.org/2020,43976)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.2020 - 2 Ss (OWi) 70/20 (https://dejure.org/2020,43976)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 2020 - 2 Ss (OWi) 70/20 (https://dejure.org/2020,43976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi : Verjährungsunterbrechung? Wiederholter Hinweis auf das Beschlussverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 21.03.1977 - 3 Ss OWi 265/77
    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss OWi 70/20
    10 Zwar entfaltet nicht jeder Hinweis auf die Möglichkeit, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, eine verjährungsunterbrechende Wirkung; vielmehr macht der Beschwerdeführer im Ansatz zutreffend geltend, dass nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut durch die Erteilung eines derartigen Hinweises nur einmal eine Unterbrechung der Verjährung herbeigeführt werden kann, so dass einem wiederholt erteilten Hinweis auf eine mögliche Entscheidung gem. § 72 OWiG keine verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt, wenn letztere bereits durch einen vorherigen Hinweis begründet wurde (KK-OWiG/Ellbogen, 5. Auflage 2018, § 33, Rn. 92; Krenberger/Krumm, OWiG, 5. Auflage 2018, Rn. 75; OLG Hamm, Beschluss vom 21. März 1977 - 3 Ss OWi 265/77 -, juris).
  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss OWi 70/20
    Dieser Vorgehensweise lässt eine mathematische Berechnung (Erhöhung um 10 %) vermuten, die die Ausübung richterlichen Ermessens vermissen lässt und sich deshalb nach ständiger Rechtsprechung verbietet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 1993 - 5 Ss (OWi) 312/93 - (OWi) 135/93 I -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 OWi 1 Ss Bs 51/16 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2011 - 1 SsBs 63/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1990 - 5 Ss OWi 24/90
    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss OWi 70/20
    Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter bei der Festsetzung der Geldbuße von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1974 - Ws (a) 344/74

    Amtsgericht; Ordnungswidrigkeitsverfahren; Verfahren; Bußgeldverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss OWi 70/20
    Denn in der Mitteilung liegt gerade keine Prozessverfügung, die darauf abzielt, dem Verteidiger die Gelegenheit zu einem Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren zu geben; der Verteidiger hatte ja dem schriftlichen Verfahren bereits zugestimmt (BeckOK OWiG/Gertler, 25. Ed. 1.1.2020, OWiG § 33 Rn. 136; Göhler, NStZ 1987, 58; OLG Hamm VRS 49, 132; KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 2 Ss 153/01 - 3 Ws (B) 591/01 -, juris).
  • KG, 28.01.2002 - 3 Ws (B) 591/01
    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss OWi 70/20
    Denn in der Mitteilung liegt gerade keine Prozessverfügung, die darauf abzielt, dem Verteidiger die Gelegenheit zu einem Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren zu geben; der Verteidiger hatte ja dem schriftlichen Verfahren bereits zugestimmt (BeckOK OWiG/Gertler, 25. Ed. 1.1.2020, OWiG § 33 Rn. 136; Göhler, NStZ 1987, 58; OLG Hamm VRS 49, 132; KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 2 Ss 153/01 - 3 Ws (B) 591/01 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 5 Ss OWi 312/93
    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss OWi 70/20
    Dieser Vorgehensweise lässt eine mathematische Berechnung (Erhöhung um 10 %) vermuten, die die Ausübung richterlichen Ermessens vermissen lässt und sich deshalb nach ständiger Rechtsprechung verbietet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 1993 - 5 Ss (OWi) 312/93 - (OWi) 135/93 I -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 OWi 1 Ss Bs 51/16 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2011 - 1 SsBs 63/11 -, juris).
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