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   OLG Düsseldorf, 28.01.1991 - 2 Ss 1/91 - 3/91 III   

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OLG Düsseldorf, 28.01.1991 - 2 Ss 1/91 - 3/91 III (https://dejure.org/1991,7247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.1991 - 2 Ss 1/91 - 3/91 III (https://dejure.org/1991,7247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 1991 - 2 Ss 1/91 - 3/91 III (https://dejure.org/1991,7247)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 237
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17

    Bedeutender Schaden, Wertgrenze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Jedenfalls entbindet die Verneinung einer Regelvermutung aus § 69 Abs. 2 StGB den Tatrichter nicht davon, die nach § 69 Abs. 1 StGB erforderliche einzelfallbezogene Prognoseentscheidung zu treffen (Geppert in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 69 Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 2 Ss 1/91 - 3/91 III, juris).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    In diesem Fall ist nämlich ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Strafe und Maßregel regelmäßig nicht auszuschließen (OLG Hamm VRS 96, 164; OLG Stuttgart VRS 46, 103; SenE v. 29.06.1999 - Ss 273/99 - SenE v. 30.05.2000 - Ss 237/00 -) und daher nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 353 Rdnr. 8) zur Vermeidung innerer Widersprüchlichkeit des Urteils eine einheitliche Entscheidung über Strafe und Maßregeln erforderlich (SenE v. 07.07.2000 - Ss 262/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 370/00 - vgl. a. OLG Düsseldorf VRS 81, 184; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; Hentschel a.a.O. Rdnr. 659).
  • LG Offenburg, 19.06.2017 - 3 Qs 31/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Grenzwert

    So sah das Oberlandesgericht Karlsruhe im Jahr 1977 einen Schaden in Höhe von 600 DM noch nicht als bedeutend im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB an (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Junl1977- 2 Ss 162/77-, juris), setzten das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 1982 die Wertgrenze für seinen Bezirk auf 1.300 DM (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. Februar 1982-2 Ss 555/81 -, juris) und das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 1991 für seinen Bezirk auf 1.800 DM (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 1991-2 Ss 1/91 -3/91 III-, juris ), während Stimmen in der Literatur bis ins Jahr 2002 von einer Wertgrenze von 2.000 DM ausgingen (vgl. Fischer, StGB, 56. Auflage 2009, § 69 Rdnr. 29, m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95

    Beschwerde gegen die Festsetzung von Tagessatzhöhe und Maßregelanordnung;

    Denn im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung der Reparaturkosten würden bei einem Grenzbetrag von nur 1.500,00 DM vom Regelfall des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auch Schadensfälle erfaßt, die nach allgemeiner wirtschaftlicher Betrachtungsweise eher in den Bereich der Bagatellschäden einzuordnen sind, wodurch dem Sachschaden gegenüber der nicht unerheblichen Körperverletzung im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ein unangemessen hohes Gewicht beigelegt würde (OLG Düsseldorf NZV 1991, 237, 238).
  • OLG Dresden, 10.04.1995 - 1 Ss 91/95

    Begriff des bedeutenden Schadens i.S. des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

    Für die Bewertung eines so berechneten Schadens als bedeutend ist dabei darauf abzustellen, ob dessen Höhe im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung der Einkommen und des Geldwertes einen bedeutenden Betrag erreicht (OLG Düsseldorf, NZV 1991, 237, 238; OLG Schleswig, VRS Band 54, 33, 35, jeweils m.w.N., Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., § 69 [Rüth] Rdnr. 44; Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl., § 69 [Stree], Rdnr. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.11.1991 - 2 Ss 1/91   

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https://dejure.org/1991,21106
OLG Hamm, 11.11.1991 - 2 Ss 1/91 (https://dejure.org/1991,21106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1991 - 2 Ss 1/91 (https://dejure.org/1991,21106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1991 - 2 Ss 1/91 (https://dejure.org/1991,21106)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Würdigung der Einlassung des Angeklagten, Beweiswürdigung, Privatklage, veweigerte Entbindung eines Schiedsmanns von seiner Schwiegepflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1991 - 2 Ss 1/91
    Vor allem ist dem Urteil aber nicht zu entnehmen, dass das Berufungsgericht die Weigerung des sich zur Sache äußernden Angeklagten, der Erteilung einer Aussagegenehmigung für den die Güteverhandlung leitenden Schiedsmann L. zuzustimmen (vgl. § 10 a Abs. 3 S. 2 SchiedsmannsO NW in Verbindung mit dem Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts Dortmund vom 2. September 1991, Bl. 119 d. A.), in seine Betrachtung einbezogen hat (vgl. BGHSt 20, 298, 299/300).

    Lässt er sich jedoch dazu ein, so macht er sich und sein Prozeßverhalten zum Beweismittel und unterstellt sich damit der freien Beweiswürdigung, so dass seine Erklärungen wie jede andere Beweistatsache vom Tatrichter zu würdigen sind (BGHSt 20, 298, 300).

  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1991 - 2 Ss 1/91
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, vom Richter nicht ohne weiteres als unwiderlegbar der Entscheidung zugrundezulegen sind (BGH NStZ 1983, 133, 134), hätte die Strafkammer auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses wertend darüber befinden - und in den Urteilsgründen darstellen - müssen, ob die Angaben des Angeklagten geeignet gewesen sind, ihre Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGH NStZ 1990, 448, 449).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1991 - 2 Ss 1/91
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, vom Richter nicht ohne weiteres als unwiderlegbar der Entscheidung zugrundezulegen sind (BGH NStZ 1983, 133, 134), hätte die Strafkammer auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses wertend darüber befinden - und in den Urteilsgründen darstellen - müssen, ob die Angaben des Angeklagten geeignet gewesen sind, ihre Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGH NStZ 1990, 448, 449).
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