Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29135
OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08 (https://dejure.org/2008,29135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.08.2008 - 2 Ss 110/08 (https://dejure.org/2008,29135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. August 2008 - 2 Ss 110/08 (https://dejure.org/2008,29135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,29135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit von Motivation und Beweggründen des Fahrzeugführers in der konkreten Verkehrssituation zur Beurteilung der Rücksichtslosigkeit i.R. des Straftatbestandes der Straßenverkehrsgefährdung; Mangelnde Darlegung von konkreten Feststellungen zur subjektiven ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Straßenverkehrsgefährdung - Rücksichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 26.02.2003 - 2 Ss 284/02

    Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise drauflos fährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz NStZ 2003, 617, 618; Fischer, StGB, 55. Auflage, § 315c Rn. 14 m.w.N.).

    Dabei können konkrete Feststellungen zur subjektiven Rücksichtslosigkeit nicht durch formelhafte Bezeichnungen der Motivation ersetzt werden (OLG Koblenz NStZ 2003, 617, 618; Fischer, a.a.O, Rn. 14a m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07

    Bewertung der Einlassung des Angeklagten im Verfahren wegen fahrlässiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08
    Zur Beurteilung der Rücksichtslosigkeit darf nicht nur auf das äußere Tatgeschehen abgestellt werden; maßgeblich sind vielmehr die Beweggründe und Motivation des Fahrzeugführers in der konkreten Verkehrssituation, die zu seinem tatbestandsmäßigen Fehlverhalten geführt haben (OLG Koblenz, Beschl.v. 25. Juni 2007 - 1 Ss 107/07 -, zitiert nach Juris; Fischer, a.a.O., Rn. 14a).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise drauflos fährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz NStZ 2003, 617, 618; Fischer, StGB, 55. Auflage, § 315c Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08
    Der von der Angeklagten erklärte Übergang von der zunächst eingelegten Berufung zur Revision ist zulässig, da dieser innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erfolgte (BGHSt 40, 395, 398; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. § 335 Rdnr. 10).
  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Betrifft das Merkmal der groben Verkehrswidrigkeit im Wesentlichen die objektive Seite des Verkehrsverstoßes, bezieht sich die Voraussetzung der Rücksichtslosigkeit mehr auf die subjektive Tatseite (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, aaO, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, aaO, und 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008, jeweils mwN; Fischer aaO Rn. 12).

    Neben der Frage, inwieweit der Täter die Verkehrsumstände erkannt hat, können hierbei der Grad der objektiven Verkehrswidrigkeit, vorangehendes oder nachfolgendes Verhalten des Täters und der Ausschluss entlastender subjektiver Faktoren - beispielsweise ein mögliches Augenblicksversagen, Schreck, Eile aus nachvollziehbaren Gründen - Bedeutung gewinnen (OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. Senat, Beschluss 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008; Groeschke, in: Münchener Kommentar, StGB, 1. Aufl., § 315c Rn. 27; Zieschang, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 35).

  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Bedeutung gewinnen können insoweit der Grad der objektiven Verkehrswidrigkeit, vorangehendes oder nachfolgendes Verhalten des Täters und der Ausschluss entlastender subjektiver Faktoren, wie ein mögliches Augenblicksversagen, Schreck, Eile aus nachvollziehbaren Gründen (Senat aaO; 2 Ss 110/08 v. 04.08.2008; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; Groeschke, in: Münchener Kommentar, StGB, 1. Aufl., § 315c Rn. 27; Zieschang, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht