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   OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 1177/00   

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https://dejure.org/2001,13179
OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 1177/00 (https://dejure.org/2001,13179)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2001 - 2 Ss 1177/00 (https://dejure.org/2001,13179)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 1177/00 (https://dejure.org/2001,13179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Zeitpunkt der Prognose für eine Bewährungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Zeitpunkt; Prognose; Bewährungsentscheidung; Zuerst erkennendes Gericht

  • Judicialis

    StGB § 56; ; StGB § 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56, § 58
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Zeitpunkt der Prognose für eine Bewährungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 1177/00
    Das für das neue Verfahren zuständige Gericht hat sich aber auf den Standpunkt des zuerst erkennenden Gerichts zu stellen, das die neue Straftat mitzubeurteilen gehabt hätte, wenn sie schon bei ihm zur Anklage gekommen Märe (vgl. BGHSt 7, 180, 182).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 1177/00
    Das neue Urteil hat nämlich über die Aussetzung der Gesamtstrafe neu zu befinden (vgl. BGHSt 9, 370, 385).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Soweit der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 180, 182 ausgeführt hat, der neu erkennende Tatrichter habe bei Einbeziehung einer mit einer Strafaussetzung zur Bewährung verbundenen Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe auch "über diese Vergünstigung bei der zu bildenden Gesamtstrafe neu zu entscheiden, wie wenn es über alle einzubeziehenden Straftaten selbst zu befinden hätte, er müsse sich dabei auf den Standpunkt des zuerst erkennenden Gerichts stellen, das die neue Straftat mit abzuurteilen gehabt hätte, wenn sie schon bei ihm zur Anklage gekommen wäre", betrifft dies ersichtlich nur die Frage der Einbeziehung in die neue Gesamtstrafe, nicht aber die bei der neu gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe erforderlichenfalls im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (anders OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 1177/00).
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