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   OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99, 2 Ws 51/99   

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OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99, 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,3828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1999 - 2 Ss 121/99, 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,3828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 2 Ss 121/99, 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,3828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Aufhebung, Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung, Nichterscheinen, mehrmaliges Ausbleiben, Panne, Verdacht auf vorgeschobene Entschuldigung, Amtsaufklärung, Umfang der Darlegung, Verfahrensrüge, ergänzende Ausführungen im gleichzeitig gestellten ...

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fernbleiben des Angeklagten von der Berufungshauptverhandlung wegen einer Autopanne

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Wird mit der Revision gegen eine gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, daß der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 329 Rn. 48; siehe u.a. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung OLG Köln StV 1989, 53 mit weiteren Nachweisen).

    Bloße Zweifel an der Richtigkeit einer vorgebrachten Entschuldigung rechtfertigen die Verwerfung der Berufung nicht (OLG Köln StV 1989, 53, 54).

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Sie genügt nämlich nicht den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998 in 2 Ss 394/98 = StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; siehe dazu auch schon u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere müssen etwa vorgebrachte Entschuldigungsgründe und sonstige ggf. als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen wiedergegeben und gewürdigt werden (OLG Hamm in 2 Ss 394/98; OLG Köln, a.a.O.).

  • KG, 28.05.1985 - 1 Ss 111/85
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Sie genügt nämlich nicht den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998 in 2 Ss 394/98 = StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; siehe dazu auch schon u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen; zur Amtsaufklärungspflicht siehe auch BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Hamm, 07.08.1997 - 2 Ws 270/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verspätung des Angeklagten wegen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Insoweit scheint das Landgericht zwar nicht zu verkennen, daß eine "Autopanne" grundsätzlich das Ausbleiben eines Angeklagten im Termin entschuldigen kann (Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 27 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; siehe auch den Beschluß des Senats in 2 Ws 270/97 = ZAP EN-Nr. 771/97 = NZV 197, 493 = zfs 1998, 115 = VRS 94, 274 [für den vergleichbaren Fall der Verspätung aufgrund einer Verkehrsstörung]).
  • OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.] sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 und den o.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998) nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • BayObLG, 20.10.1997 - 3St RR 54/97

    Aufklärungspflicht und Erklärungslast bei Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen; zur Amtsaufklärungspflicht siehe auch BayObLG NJW 1998, 172).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Es darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (BGHSt 28, 384; KG, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 23.12.1996 - 2 Ss OWi 1464/96
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.] sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 und den o.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998) nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • OLG Hamm, 18.03.1997 - 2 Ss 142/97

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99
    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.] sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 und den o.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998) nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 329 Rn. 48; Beschluss des Senats in VRS 97, 44 = DAR 1999, 277 Ls. = StV 2001 340 Ls. und in NStZ-RR 2000, 85 = VRS 98, 203 = DAR 2000, 56 Ls. ; siehe u.a. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere auch noch OLG Köln StV 1989, 53 mit weiteren Nachweisen).

    Nachdem aufgrund der Revision des Angeklagten das angefochtene Urteil des Landgerichts aufzuheben war, ist die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den seinen Wiedereinsetzungsantrag ablehnenden Beschluss des Landgerichts prozessual überholt und damit gegenstandslos (Senat in VRS 97, 44 s.o. ).

  • OLG Hamm, 11.06.2001 - 3 Ws 237/01

    genügende Entschuldigung, Versäumung der Berufungshauptverhandlung aufgrund eines

    Insoweit ist anerkannt, dass die Frage der genügenden Entschuldigung zugunsten des Angeklagten weit auszulegen ist (OLG Hamm, VRS 97, 44, 48; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 329 Rdnr. 23 m.w.N.).

    Ein solcher Verkehrsunfall war von dem Angeklagten aber weder vorauszusehen noch konnte er von ihm - als Beifahrer des Fahrzeugs - verschuldet sein (vgl. zu der ähnlichen Fallgestaltung einer Autopanne: OLG Hamm, VRS 97, 44 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 27 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Sie genügt nämlich nicht den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u. a. Senatsbeschluss vom 8. April 1998 in 2 Ss 394/98 = StrafFO 1998, 223; Senatsbeschluss vom 26. Februar 1999 in 2 Ss 121/99; siehe auch schon u. a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 33).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ss 669/03

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Anforderungen an Urteilsgründe

    Diese überzeugenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, denen sich der Senat nach eigener Sachprüfung anschließt, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Anforderungen an die Begründung eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils (vgl. Senat in 2 Ss 394/98, StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; Senat in 2 Ss 121/99, DAR 1999, 277 [Ls.] = VRS 97, 44; Senat in der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführten Entscheidung in 2 Ss 1011/99, DAR 2000, 56 [Ls.] = NStZ-RR 2000, 85 = VRS 98, 203; Senat in 2 Ss 839/02, wistra 2003, 40 (Ls.) = NStZ-RR 2003, 86 (Ls.) = VRS 104, 145 = NZV 2003, 248; Senat in 2 Ss OWi 873/02, ZAP EN-Nr. 866/2002 = VA 2003, 8 = NZV 2003, 152; Senat in 2 Ss 1135/02, StraFo 2003, 173 = PA 2003, 70 = VRS 105, 143 = NZV 2003, 348, 396; Entscheidungen alle auch im Volltexte auf www.burhoff.de).
  • BayObLG, 05.04.2023 - 203 StRR 95/23

    Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit

    Etwa vorgebrachte Entschuldigungsgründe und sonstige als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen müssen in den Urteilsgründen wiedergegeben und gewürdigt werden (OLG Dresden, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18 -, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 2 Ss 121/99 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
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   OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99, 2 Ws 51/99   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1999 - 2 Ss 121/99, 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,59692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 2 Ss 121/99, 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,59692)
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  • Wolters Kluwer

    Fernbleiben des Angeklagten von der Berufungshauptverhandlung wegen einer Autopanne

Papierfundstellen

  • StV 2001, 340
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