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   OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22   

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OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22 (https://dejure.org/2022,29165)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.2022 - 2 Ss 127/22 (https://dejure.org/2022,29165)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 2 Ss 127/22 (https://dejure.org/2022,29165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bild mit fremdenfeindlichem Charakter, WhatsApp, Volksverhetzung, Verbreiten im Sinn des 3 86a StGB

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 130 StGB; Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
    Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische Symbole verherrlichender Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe mit rechter und fremdenfeindlicher Tendenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit des Hochladens von fremdenfeindlichen und nationalsozialistische Symbole verherrlichenden Bildern über WhatsApp

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit des Hochladens von fremdenfeindlichen und nationalsozialistische Symbole verherrlichenden Bildern über WhatsApp

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Fremdenfeindliches Bild bei WhatsApp - Ist das strafbar oder von der Meinungsfreiheit gedeckt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterversendung von ausländerfeindlichen Bildern bei WhatsApp - Vorladung wegen Volksverhetzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 12
  • StV 2023, 602 (Ls.)
  • MMR 2023, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86

    Hitler-T-Shirt

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob das mit der Überschrift "Jung, Brutal, Gutaussehend" überschriebene Bild, das A. H. in Uniform mit einer Sonnenbrille zeigt und mit dem Slogan "Reich-Ban" versehen ist, jedenfalls auch einer satirischen Interpretation zugänglich sein könnte, so dass eine Strafbarkeit ausscheiden würde, wenn nicht das eigentliche Ziel der Darbietung die Werbung für die verfassungswidrige Organisation ist (BVerfG, Beschluss vom 03.04.1990 - 1 BvR 680, 681/86, NJW 1990, S. 2541).
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Entgegen der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers ist ein "Verbreiten" im Sinne der Norm durch die von dem Angeklagten hochgeladenen weiteren Bilder in der WhatsApp-Gruppe "B. H." gegeben, denn dieses setzt entweder voraus, dass Kennzeichen der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 4 oder Absatz 2 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen einem größeren, nicht bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erwerber in dieser Weise verfahren wird (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1959 - 5 StR 384/59 -, BGHSt 13, 257-259; OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.1986 - Ws 156/86, NJW 1987, S. 1427).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Insoweit macht die Revision zwar im Ansatz zutreffend geltend, dass es sich bei der Tat nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB um ein persönliches Äußerungsdelikt handelt und das Verbreiten fremder Erklärungen nur dann den Tatbestand erfüllt, wenn der Täter sich den volksverhetzenden Inhalt erkennbar zu eigen macht (vgl. Fischer, a.a.O., § 130, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 14.4.2015 - 3 StR 602/14; NStZ 2015, 512).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Maßgeblich ist, ob nach den konkreten Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass der Angriff einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird (BGH Urteil vom 20.6. 1979 - 3 StR 131/79, NJW 1979, 1992; BGH, Urteil vom 02-04-1987 - 4 StR 55/87, NJW 1987, 1898).
  • BayObLG, 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96
    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Einleitend bemerkt der Senat, dass die vom Landgericht im angefochtenen Urteil vorgenommene Aufnahme der unter I. beschriebenen Lichtbilder in die Urteilsurkunde zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (BayObLG, Beschluss vom 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96, NStZ-RR 1996, 211; BeckOK StPO/Peglau, 36. Ed. 1.1.2020, StPO § 267 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Auflage 2022, § 267, Rn. 10).
  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Maßgeblich ist, ob nach den konkreten Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass der Angriff einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird (BGH Urteil vom 20.6. 1979 - 3 StR 131/79, NJW 1979, 1992; BGH, Urteil vom 02-04-1987 - 4 StR 55/87, NJW 1987, 1898).
  • BGH, 06.10.1959 - 5 StR 384/59
    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Entgegen der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers ist ein "Verbreiten" im Sinne der Norm durch die von dem Angeklagten hochgeladenen weiteren Bilder in der WhatsApp-Gruppe "B. H." gegeben, denn dieses setzt entweder voraus, dass Kennzeichen der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 4 oder Absatz 2 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen einem größeren, nicht bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erwerber in dieser Weise verfahren wird (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1959 - 5 StR 384/59 -, BGHSt 13, 257-259; OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.1986 - Ws 156/86, NJW 1987, S. 1427).
  • OLG Celle, 06.06.1997 - 23 Ss 35/97
    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    Als wesentliches Kriterium für die friedensstörende Eignung ist vielmehr die bloße Öffentlichkeitsfähigkeit des Angriffs ausreichend (OLG Celle, Urteil vom 06.06.1997 - 23 Ss 35/97; NStZ 1998, S. 88f.).
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
    In Fällen, bei denen die Lichtbilder jedoch - wie vorliegend - die zentrale Grundlage für den Schuldspruch eines Strafurteils darstellen, verbietet sich deren Aufnahme in die schriftlichen Urteilsgründe schon deshalb, weil der Angeklagte notwendigerweise in den Besitz zumindest einer Abschrift des Urteils einschließlich der darin wiedergegebenen Aufnahmen gelangt (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 2.2. 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, S. 1890).
  • OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23

    Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen

    Auch soweit die konkret verwendete Karikatur aus einer Quelle geschichtlicher Berichterstattung ohne strafbaren Inhalt entnommen worden sein sollte, kommt es für die Bewertung der Strafbarkeit allein auf den Kontext der Verwendung in ihrer konkreten Form an (vgl. BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 12 [OLG Celle 11.10.2022 - 2 Ss 127/22] ).
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 253/23

    Unbegründetheit der Revision wegen unverständlicher handschriftlicher Anmerkungen

    Dies gilt auch hier, weil es auf Details der abgebildeten Tatmittel nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - 3 StR 50/13, juris; ferner BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 424/22, juris Rn. 29; vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890 Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 Ss 127/22, NStZ-RR 2023, 12 f.; s. aber auch BayObLG, Beschluss vom 4. April 1996 - 2 ObOWi 223/96, NStZ-RR 1996, 211; BeckOK StPO/Peglau, 48. Ed., § 267 Rn. 11).
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