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   KG, 03.06.1997 - 3 Ws (B) 276/97, 2 Ss 128/97   

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KG, 03.06.1997 - 3 Ws (B) 276/97, 2 Ss 128/97 (https://dejure.org/1997,9026)
KG, Entscheidung vom 03.06.1997 - 3 Ws (B) 276/97, 2 Ss 128/97 (https://dejure.org/1997,9026)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 3 Ws (B) 276/97, 2 Ss 128/97 (https://dejure.org/1997,9026)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 37 Abs. 2; BKat Nr. 34.2

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 19.10.2009 - 3 Ss OWi 763/09

    Fahrverbot; Fußgängerampel; Rotlichtverstoß

    Die Umstände liegen hier anders als in dem Fall der dem Beschluss des OLG Hamm vom 24.02.2006 (s.o.) zu Grunde lag (dort war die Straße menschenleer) und auch anders als in den von der Verteidigung (u.a.) herangezogenen Fällen des OLG Düsseldorf (NZV 2000, 90, 91) und des KG Berlin (Beschl. v. 03.06.1997 - 2 Ss 128/97- juris).
  • KG, 04.06.2007 - 3 Ws (B) 620/06

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Der Grund für die in Nr. 132.2 BKat - wie zuvor in Nr. 34.2 BKat - enthaltene Regelung besteht in der mit dem dort bezeichneten Verkehrsverhalten im Allgemeinen verbundenen abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die darin begründet ist, dass sich bei der bereits länger als eine Sekunde andauernden Rotlichtphase der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. KG DAR 1997, 361 sowie Beschluss vom 23. März 2001 - 3 Ws (B) 84/01 - OLG Düsseldorf VRS 97, 447, 448 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Allen Fällen war - soweit ersichtlich - gemeinsam, daß eine abstrakte und/oder konkrete Gefährdung durch das Verhalten nicht entstanden war bzw. als weitere Voraussetzung verlangt wurde (vgl. außer den genannten Fällen noch OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 ; MS 1995, 234; DAR 1996, 32 ; KG DAR 1997, 361 ; NZV 1994, 238 ; OLG Karlsruhe MS 19916, 274; OLG Köln NZV 1994, 330 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 ; NZV 1993, 408 ).
  • KG, 30.11.2015 - 3 Ws (B) 531/15

    Bußgeldsache: "Mitzieheffekt" bei Rotlichtverstoß im Kreuzungsbereich

    Diese will gerade die Fälle erfassen, in denen ein Kraftfahrer - häufig wie hier mit überhöhter Geschwindigkeit - das für ihn geltende Wechsellichtzeichen missachtet und die Haltelinie passiert, obwohl sich bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch Rotlicht gesperrten Fahrbahnbereich befinden kann (so schon Senat, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 3 Ws (B) 276/97 - in juris - und in ständiger Rechtsprechung).
  • KG, 22.11.2000 - 3 Ws (B) 559/00

    Atypischer Rotlichtverstoß beim Linksabbiegen

    befindet (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 3 Ws (B) 276/97 - 31. März 1999 - 3 Ws (B) 138/99 - und 4. August 1999 - 3 Ws (B) 402/99 -), und daher im Regelfall eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu unterstellen ist (vgl. Kammergericht, VRS 87, 52, 53; Beschluß vom 9. November 1998 - 3 Ws (B) 555/98 -).
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