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   OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98 - 31/98 III   

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https://dejure.org/2000,10098
OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98 - 31/98 III (https://dejure.org/2000,10098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2000 - 2 Ss 130/98 - 31/98 III (https://dejure.org/2000,10098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2000 - 2 Ss 130/98 - 31/98 III (https://dejure.org/2000,10098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Fürsorgepflicht; Sozialdienst; Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Sozialarbeitern; Mitarbeiter des Jugendamtes; Sexuelle Übergriffe

  • Wolters Kluwer

    Jugendamt; Sozialarbeiter; Fürsorgepflicht; Pflichtverletzung

  • Judicialis

    StGB § 170 d a.F.; ; StGB § 171 n.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 170d (a.F.) § 171
    Verletzung der Fürsorgepflicht durch eine Sozialarbeiterin in den Diensten des Jugendamtes

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98
    Für die Unterlassungskausalität ist zu verlangen, daß die gedachte (= gebotene Handlung) den tatbestandlichen Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, denn nur dann beruht der konkrete tatbestandliche Erfolg gerade auf der Pflichtwidrigkeit des Unterlassens (BGHSt 37, 106, 127).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1994 - 3 Wx 560/94

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen; Vorläufige Anordnung; Sofortmaßnahme zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98
    Diese Maßnahme setzt voraus, daß aufgrund hinreichend gesicherter Erkenntnisse eine anders nicht abwendbare Gefahr für Leib oder Leben des Kindes bestand (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 1970).
  • BGH, 28.03.1995 - 4 StR 96/95

    Bedingter Tötungsvorsatz - Vorsatz - Fahrlässigkeit - Totschlag - Drosseln mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt, oder sich um des erstrebten Ziels willens wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGH StV 1997, 8; 1999, 690).
  • OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96

    Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98
    Hierdurch wird dem Hilfsbedürftigen ein Anspruch auf Hilfe im Sinne dieses Gesetzes zuerkannt (OLG Oldenburg NStZ 1997, 238).
  • LG Osnabrück, 06.03.1996 - 22 Ns VII 124/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98
    Entgegen der Ansicht, welche jegliche Garantenpflichten aus dem KJHG für Mitarbeiter des Jugendamtes verneint (vgl. Landgericht Osnabrück ZfJ 12/96, 524 ff = NStZ 1996, 437), stimmt der Senat mit der Generalstaatsanwaltschaft überein, daß sich die Fürsorgepflichten für Mitarbeiter des Jugendamtes auch zu Garantenpflichten im Sinne des § 13 StGB konkretisieren können.
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Dass aus den Schutzpflichten eines staatlichen Gewährträgers wie dem Allgemeinen Sozialdienst des Ikreises, bei dem die Angeklagte beschäftigt war, eine strafrechtliche Garantenpflicht für dessen Mitarbeiter erwächst, ist bereits vor Inkrafttreten des § 8a SGB VIII in der obergerichtlichen Rechtsprechung unbestritten gewesen (OLG Oldenburg, Urteil vom 02. September 1996 - 1 Ss 249/96 = FamRZ 1997, 1032-1033, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 Ws 78/98 = NJW 1998, 3131-3134, beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2000 - 2 Ss 130/98 = NStZ-RR 2001, 199-201, beck-online).

    Bereits vor Inkrafttreten des § 8a SGB VIII hatte das OLG Düsseldorf eine strafrechtliche Garantenpflicht für eine Jugendamtsmitarbeiterin bejaht, die trotz konkreter Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung nicht den persönlichen Kontakt zur Familie gesucht hatte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2000 - 2 Ss 130/98 = NstZ-RR 2001, 199, 200).

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