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   KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99, 2 Ss 130/99   

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KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99, 2 Ss 130/99 (https://dejure.org/1999,49910)
KG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99, 2 Ss 130/99 (https://dejure.org/1999,49910)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 3 Ws (B) 288/99, 2 Ss 130/99 (https://dejure.org/1999,49910)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    - 38, 75 % (Kammergericht, Beschluss vom 16.06.1999, 2 Ss 130/99),.
  • KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09

    Blutentnahme: Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungsbeamten bei Verdacht

    Ohne Rechtsfehler hat der Tatrichter die Aussage des Zeugen L., er könne sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihm gefertigten Anzeige, als Beweismittel verwertet und gewürdigt [vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Juni 1999 -3 Ws (B) 288/99- und 12. April 2001 -3 Ws (B) 92/01- beide bei juris].
  • KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09

    Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine

    Ohne Rechtsfehler hat der Tatrichter die Aussage des Zeugen L., er könne sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihm gefertigten Anzeige, als Beweismittel verwertet und gewürdigt [vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Juni 1999 -3 Ws (B) 288/99- und 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01- beide bei juris].
  • KG, 16.04.2018 - 3 Ws (B) 116/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Nachprüfung der tatrichterlichen

    Dass die Aussage eines Polizeibeamten, er könne sich an den von ihm angezeigten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige, als Beweismittel verwertbar und vom Tatrichter frei zu würdigen ist, ist obergerichtlich bereits hinreichend geklärt und bedarf daher keiner erneuten Entscheidung durch den Senat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 3 Ws (B) 288/99 - m.w.N.).
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