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   OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 2 Ss 131/06   

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https://dejure.org/2006,6446
OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 2 Ss 131/06 (https://dejure.org/2006,6446)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.2006 - 2 Ss 131/06 (https://dejure.org/2006,6446)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 2006 - 2 Ss 131/06 (https://dejure.org/2006,6446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Form der Revision: Unschädliches Fehlen der Unterschrift des Angeklagten unter die zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte Revisionsbegründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärten Revisionsbegründung; Auswirkungen der fehlenden Unterschrift des Angeklagten; Möglichkeit des Abstellens auf den Willen des Angeklagten im Falle einer Weigerung desselben zur Leistung einer ...

  • Wolters Kluwer

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 23
  • Rpfleger 2007, 164
  • Rpfleger 2007, 46
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79

    Zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per Telefon

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 2 Ss 131/06
    Das Reichsgericht hat daher bereits früh entschieden, dass die fehlende Unterschrift des Erklärenden die Wirksamkeit des Protokolls unberührt lässt (RGSt 48, 79 ); hieran hat die Rechtsprechung und - ihr zustimmend - die herrschende Lehre seither festgehalten (vgl. BGHSt 29, 173 ; BayObLG, Rechtspfleger 1961, 355; siehe auch OLG Köln, VRs 71, 54 ; Frisch, in: SK-StPO § 341 Rdn. 14 und § 314 Rdn. 13 m.w.N.; KMR, § 345 Rdn. 26; enger Schmid, Rechtspfleger 1961, 301).
  • OLG Köln, 19.11.1985 - Ss 606/85

    Vollstreckung eines Fahrverbots; Bußgeldbescheid; Einspruchsrecht; Führerschein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 2 Ss 131/06
    Das Reichsgericht hat daher bereits früh entschieden, dass die fehlende Unterschrift des Erklärenden die Wirksamkeit des Protokolls unberührt lässt (RGSt 48, 79 ); hieran hat die Rechtsprechung und - ihr zustimmend - die herrschende Lehre seither festgehalten (vgl. BGHSt 29, 173 ; BayObLG, Rechtspfleger 1961, 355; siehe auch OLG Köln, VRs 71, 54 ; Frisch, in: SK-StPO § 341 Rdn. 14 und § 314 Rdn. 13 m.w.N.; KMR, § 345 Rdn. 26; enger Schmid, Rechtspfleger 1961, 301).
  • RG, 23.12.1913 - V 1231/13

    Muß, wer nach der Strafprozeßordnung seine Erklärungen "zum Protokoll des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 2 Ss 131/06
    Das Reichsgericht hat daher bereits früh entschieden, dass die fehlende Unterschrift des Erklärenden die Wirksamkeit des Protokolls unberührt lässt (RGSt 48, 79 ); hieran hat die Rechtsprechung und - ihr zustimmend - die herrschende Lehre seither festgehalten (vgl. BGHSt 29, 173 ; BayObLG, Rechtspfleger 1961, 355; siehe auch OLG Köln, VRs 71, 54 ; Frisch, in: SK-StPO § 341 Rdn. 14 und § 314 Rdn. 13 m.w.N.; KMR, § 345 Rdn. 26; enger Schmid, Rechtspfleger 1961, 301).
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