Weitere Entscheidung unten: KG, 05.06.2009

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   KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09 - 3 Ws (B) 323/09   

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https://dejure.org/2009,4235
KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09 - 3 Ws (B) 323/09 (https://dejure.org/2009,4235)
KG, Entscheidung vom 05.06.2009 - 2 Ss 131/09 - 3 Ws (B) 323/09 (https://dejure.org/2009,4235)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 2 Ss 131/09 - 3 Ws (B) 323/09 (https://dejure.org/2009,4235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erkennbarkeit der Wirkung von vor Fahrtantritt genossener Rauschmittel; Voraussetzungen für fahrlässiges Handeln i.S.d. § 10 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • blutalkohol PDF, S. 520
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung eines vor Fahrtantritt genossenen Rauschmittels

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Drogenfahrt - Fahrlässigkeit: Anforderungen an die Darlegung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrt unter Einfluss von Cannabis - Vorwurf der Fahrlässigkeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorwurf (kleine) Drogenfahrt: Führerscheinfalle bei Anerkennung des Bußgeldbescheides mit Fahrverbot und Geldbuße!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorwurf Drogenfahrt: Kein Fahrverbot bei geringem THC-Konsum am Vortag!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorwurf Drogenfahrt: Kein Fahrverbot bei geringem THC-Konsum am Vortag!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorwurf Drogenfahrt: Führerscheinfalle bei Anerkennung des Bußgeldbescheides mit Fahrverbot!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorwurf Drogenfahrt: Kein Fahrverbot bei geringem THC-Konsum am Vortag!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Drogenfahrt: Führerscheinfalle bei Anerkennung des Bußgeldbescheides mit Fahrverbot und Geldbuße ! // Nach der Geldbuße droht oftmals noch der komplette Entzug der Fahrerlaubnis

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09
    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es indes fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2007, 249; 250; OLG Celle NZV 2009, 89 ).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09
    Nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen spürbaren oder messbaren Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. zu allem OLG Saarbrücken, NJW 2007, 309, 311; 1373, 1374; OLG Hamm NJW 2005, 3298, 3299; OLG Zweibrücken Blutalkohol 46 (2009), 99).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09
    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es indes fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2007, 249; 250; OLG Celle NZV 2009, 89 ).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09
    Da es selbst davon ausgeht, dass der Drogenkonsum am Vortag - eine zeitliche Eingrenzung nimmt es nicht vor - stattfand, hätte es nähere Ausführungen dazu machen müssen, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können oder müssen, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373, 1374).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03

    Belehrungspflicht bei verdachtsunabhängiger Verkehrs-Alkoholkontrolle

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09
    Die so gewonnene Information über den Drogenkonsum des Betroffenen am Vortag, andere Informationen sind ausweislich der Urteilsgründe und der Rüge des Betroffenen im vorliegenden Verfahren weder unmittelbar noch mittelbar verwertet worden, ist daher verwertbar (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 343).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09
    Fahrlässig handelt danach, wer in zeitlicher Nähe zum Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer eines Fahrzeugs setzt, ohne sich bewusst zu machen, dass der Rauschmittelstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert von 1 ng/ml (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 ) abgebaut ist.
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 57/06

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Bußgeldbehörde im

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09
    Nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen spürbaren oder messbaren Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. zu allem OLG Saarbrücken, NJW 2007, 309, 311; 1373, 1374; OLG Hamm NJW 2005, 3298, 3299; OLG Zweibrücken Blutalkohol 46 (2009), 99).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    aa) Fahrlässiges Handeln im Sinne von § 10 OWiG, § 24a Abs. 3 StVG liegt vor, wenn der Täter die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist und deshalb entweder die rechtswidrige Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt oder voraussieht (unbewusste Fahrlässigkeit) oder die Möglichkeit der rechtswidrigen Tatbestandsverwirklichung zwar erkennt, aber mit ihr nicht einverstanden gewesen ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, diese werde nicht eintreten und damit bewusst fahrlässig handelt (vgl. BGHSt 49, 1, 5; Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 02.09.2013, 2 SsBs 60/13, und 20.02.2012, 2 SsBs 75/11, sowie Beschluss vom 17.02.2006, Ss (B) 51/05, NZV 2006, 276; OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012, III - 2 RBs 50/12, BeckRS 2012, 18138; KG, Beschluss vom 05.06.2009, 2 Ss 131/09, NZV 2009, 572, 573; OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2008, 322 SsBs 247/08, NZV 2009, 89, 90; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Auflage 2012, § 10 Rn. 6; KK-OWiG/Rengier, 3. Auflage 2006, § 10 Rn. 15; zu allem: Leipziger Kommentar/Vogel, StGB, 12. Auflage 2007, § 15 Rn. 164 ff m.w.N.).

    Der Vorwurf des schuldhaften Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels bezieht sich nämlich nicht auf den Konsumvorgang, sondern vielmehr auf die Wirkung des Rauschmittels zur Tatzeit (vgl. Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 30.09.2013, 2 SsBs 37/13, und 02.09.2013, 2 SsBs 60/13; OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012, III - 2 RBs 50/12, BeckRS 2012, 18138; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.08.2010, 2 Ss-OWi 166/10, NZV 2010, 530 f; KG, Beschluss vom 04.01.2010, 3 Ws (B) 667/09, BeckRS 2010, 11789; Beschluss vom 05.06.2009, 2 Ss 131/09, NZV 2009, 572, 573; OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2008, 322 SsBs 247/08, NZV 2009, 89, 90; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.04.2007, 3 Ss 35/07, NStZ-RR 2007, 249).

    bb) An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels für den Betroffenen kann es ausnahmsweise dann fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 30.09.2013, 2 Ss 37/13, und 02.09.2013, 2 SsBs 60/13, sowie vom 17.02.2006, Ss (B) 51/05, NZV 2006; OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012, III - 2 RBs 50/12, BeckRS 2012, 18138; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011, 1 Ss 616/10, DAR 2011, 218 ff.; KG, Beschluss vom 04.01.2010, 2 Ss 363/09, VRS 118, 205 ff; KG, Beschluss vom 05.06.2009, 2 Ss 131/09, NZV 2009, 572; OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2008, 322 SsBs 247/08, NZV 2009, 89, 90; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.08.2010, 2 Ss-OWi 166/10, BeckRS 2010, 20608; Beschluss vom 25.04.2007, 3 Ss 35/07, NStZ-RR 2007, 249; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Auflage 2012, § 24a StVG Rn. 7a).

  • KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

    Geschäftsnummer: 2 Ss 131/09 - 3 Ws (B) 323/09.
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Rechtsprechung
   KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09, 3 Ws (B) 323/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20403
KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09, 3 Ws (B) 323/09 (https://dejure.org/2009,20403)
KG, Entscheidung vom 05.06.2009 - 2 Ss 131/09, 3 Ws (B) 323/09 (https://dejure.org/2009,20403)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 2 Ss 131/09, 3 Ws (B) 323/09 (https://dejure.org/2009,20403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung eines vor Fahrtantritt genossenen Rauschmittels

  • Judicialis

    StVG § 24 a Abs. 2; ; StVO § 36 Abs. 5 Satz 1; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 136

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorwurf (kleine) Drogenfahrt: Führerscheinfalle bei Anerkennung des Bußgeldbescheides mit Fahrverbot und Geldbuße!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09
    Nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen spürbaren oder messbaren Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. zu allem OLG Saarbrücken, NJW 2007, 309, 311; 1373, 1374; OLG Hamm NJW 2005, 3298, 3299; OLG Zweibrücken Blutalkohol 46 (2009), 99).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09
    Fahrlässig handelt danach, wer in zeitlicher Nähe zum Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer eines Fahrzeugs setzt, ohne sich bewusst zu machen, dass der Rauschmittelstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert von 1 ng/ml (vgl. BVerfG NJW 2005, 349) abgebaut ist.
  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09
    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es indes fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2007, 249; 250; OLG Celle NZV 2009, 89).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09
    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es indes fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2007, 249; 250; OLG Celle NZV 2009, 89).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03

    Belehrungspflicht bei verdachtsunabhängiger Verkehrs-Alkoholkontrolle

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09
    Die so gewonnene Information über den Drogenkonsum des Betroffenen am Vortag, andere Informationen sind ausweislich der Urteilsgründe und der Rüge des Betroffenen im vorliegenden Verfahren weder unmittelbar noch mittelbar verwertet worden, ist daher verwertbar (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 343).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09
    Da es selbst davon ausgeht, dass der Drogenkonsum am Vortag - eine zeitliche Eingrenzung nimmt es nicht vor - stattfand, hätte es nähere Ausführungen dazu machen müssen, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können oder müssen, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373, 1374).
  • KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

    Auszug aus KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09
    Geschäftsnummer: 2 Ss 131/09 - 3 Ws (B) 323/09.
  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

    Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss des Senats vom 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 323/09 - NZV 2009, 572 zu sehen, in welchem die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Überprüfung der Angaben des Betroffenen zum Konsumzeitpunkt beanstandet worden war.
  • KG, 15.01.2010 - 2 Ss 277/09

    Führen eines Fahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss; Feststellungen zur

    Fahrlässig handelt danach, wer in zeitlicher Nähe zum Fahrtantritt Drogen konsumiert hat und gleichwohl im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, ohne sich bewusst zu machen, dass der Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 323/09 m.w.N.).
  • KG, 15.01.2010 - 3 Ws (B) 726/09

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss: Notwendige

    Fahrlässig handelt danach, wer in zeitlicher Nähe zum Fahrtantritt Drogen konsumiert hat und gleichwohl im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, ohne sich bewusst zu machen, dass der Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 323/09 m.w.N.).
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