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   OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98   

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OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98 (https://dejure.org/1998,9981)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98 (https://dejure.org/1998,9981)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 2 Ss 1356/98 (https://dejure.org/1998,9981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Unterschlagung durch Einbehalten der Mietsache. Nichtrückgabe der Mietsache, Zueignungsabsicht, Manifestation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98
    Diese können z.B. darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. u.a. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326), wobei es nach Auffassung des Senats allerdings nur auf den durch den unberechtigten Weitergebrauch entstehenden Wertverlust ankommen kann.

    Entscheidend für die sog. Manifestation des Zueignungswillen des Täters ist es demnach, dass der Täter ein Verhalten an den Tag legt, dass den sicheren Schluss zulässt, dass er den Gegenstand unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen endgültig einverleiben will, indem er z.B. die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder aber auch den Besitz ableugnet (BGHSt 34, 309, 311 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Celle, 08.07.1974 - 2 Ss 141/74
    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98
    Diese können z.B. darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. u.a. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326), wobei es nach Auffassung des Senats allerdings nur auf den durch den unberechtigten Weitergebrauch entstehenden Wertverlust ankommen kann.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1983 - 5 Ss 437/83
    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98
    Nach allgemeiner Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung kann nämlich das bloße Unterlassen der vertraglich geschuldeten Rückgabe noch nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (Ruß in Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl., § 246 Rn. 20; Tröndle, StGB, 48 Aufl., § 246 StGB Rn. 17; Schmidt MDR 1981, 806, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch OLG Koblenz StV 1984, 288).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98
    Die auf die erhobene Sachrüge hin von Amts wegen vorzunehmende Überprüfung, ob die Strafkammer mit Recht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen ist, ergibt, dass die vom Landgericht in Bezug genommenen Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils nicht so vollständig, klar und widerspruchsfrei sind, dass sie eine ausreichende Grundlage für die vom Senat vorzunehmende Nachprüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. BGHSt 27, 70, 72, siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 318 Rn. 16 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Entscheidend für die sogenannte Manifestation des Zueignungswillens des Täters ist demnach, dass er den Gegenstand unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen endgültig einverleiben will (OLG Hamm wistra 1999, 112; Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg StV 2001, 577; LG Potsdam NJW 2008, 1607 und StV 2008, 361; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 24. März 2000, 5St RR 309/99, zitiert nach juris).
  • LG Potsdam, 01.10.2007 - 24 Qs 28/07

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei Unterlassen der mietvertraglich

    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus, genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577).

    Von einem erheblichen Wertverlust, der nach der unberechtigten Weiterbenutzung eingetreten sein müsste (OLG Hamm wistra 1999, 112) ist nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis nicht auszugehen.

  • LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei unterlassener Rückgabe eines gemieteten

    Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).

    Von einem erheblichen Wertverlust, der nach der unberechtigten Weiterbenutzung eingetreten sein müsste (OLG Hamm wistra 1999, 112) ist nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis nicht auszugehen.

  • OLG Celle, 26.04.2002 - 2 Ws 94/02

    Klageerzwingungsantrag ; Unterschlagung; Anweisung zur Aufnahme der Ermittlungen;

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Zueignungswille durch ein über das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe hinausgehendes Verhalten manifestiert wird, welches den sicheren Schluss darauf zulässt, dass der Gegenstand unter Ausschluss des Eigentümers dem eigenen Vermögen einverleibt werden soll (vgl. BGHSt 34, 309, 311 ff; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Düsseldorf StV 1990, 164; OLG Hamm wistra 1999, 112; LK-Ruß, StGB, 11. Aufl. § 246 Rdn. 20 m. w. N.).
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