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   OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55735
OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16 (https://dejure.org/2016,55735)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2016 - 2 Ss 136/16 (https://dejure.org/2016,55735)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 2 Ss 136/16 (https://dejure.org/2016,55735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, Strafmilderung, Schuldfäigkeit, Sachverständigengutachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 349 Abs. 2 StPO; § 21 StGB; § 49 StGB; § 184b Abs. 3 StGB; StGB § 21; StGB § 49; StGB § 184b Abs. 3
    Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz jugendpornographischer Schriften; Beruhen des Strebens nach kinder- und jugendpornographischen Bilddarstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer verfestigten sexuellen Neigung; Vorliegen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz jugendpornographischer Schriften; Beruhen des Strebens nach kinder- und jugendpornographischen Bilddarstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer verfestigten sexuellen Neigung; Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49; StGB § 184b Abs. 3
    Umfang der Sachaufklärung bei einer Verurteilung wegen Verbreitung, Erwerb und/oder Besitz kinderpornographischer Schriften; Pflicht des Gerichts zur Prüfung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S. des § 21 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 49 ; StGB § 184b Abs. 3
    Umfang der Sachaufklärung bei einer Verurteilung wegen Verbreitung, Erwerb und/oder Besitz kinderpornographischer Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften, oder: Wann braucht man einen Sachverständigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen, in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen, in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31. August 2016, 2 Ss 93/16; Meyer-Goßner/Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 242/07

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie (erforderliche Feststellungen zur

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Allerdings kann die Steuerungsfähigkeit etwa dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 03. September 2015 - 1 StR 255/15, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juli 2010, 4 StR 283/10 - juris; BGH vom 17. Juli 2007, 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; Nedopil, Forensische Psychiatrie 3. Aufl. S. 204 f.).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Die Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht darf sich nicht auf die Mitteilung der Tatsachen beschränken, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, sondern muss bestimmte Beweisbehauptungen und die konkrete Angabe des erwarteten Beweisergebnisses enthalten (BGH NStZ 1984, 329; 2001, 425).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Die Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht darf sich nicht auf die Mitteilung der Tatsachen beschränken, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, sondern muss bestimmte Beweisbehauptungen und die konkrete Angabe des erwarteten Beweisergebnisses enthalten (BGH NStZ 1984, 329; 2001, 425).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Allerdings kann die Steuerungsfähigkeit etwa dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 03. September 2015 - 1 StR 255/15, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juli 2010, 4 StR 283/10 - juris; BGH vom 17. Juli 2007, 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; Nedopil, Forensische Psychiatrie 3. Aufl. S. 204 f.).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31. August 2016, 2 Ss 93/16; Meyer-Goßner/Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35).
  • BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82

    Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel -

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31. August 2016, 2 Ss 93/16; Meyer-Goßner/Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35).
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 283/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
    Allerdings kann die Steuerungsfähigkeit etwa dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 03. September 2015 - 1 StR 255/15, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juli 2010, 4 StR 283/10 - juris; BGH vom 17. Juli 2007, 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; Nedopil, Forensische Psychiatrie 3. Aufl. S. 204 f.).
  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 42/06

    Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Berücksichtigung

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