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   KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01   

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https://dejure.org/2001,35072
KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01 (https://dejure.org/2001,35072)
KG, Entscheidung vom 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01 (https://dejure.org/2001,35072)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01 (https://dejure.org/2001,35072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers für Fahrzeugmängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 1093/96
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Es ist auch anerkannt, dass eine Protokollfälschung i.S.d. § 274 Satz 2 StPO nicht dadurch bewiesen wird, dass die Protokollpersonen sich - wie hier (Bl. 42, 42 R d.A.) - an den Verlauf der Hauptverhandlung nicht mehr erinnern können (OLG Düsseldorf VRS 93, 112).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Ob und wann einem Fahrzeugführer derartige Mängel auffallen müssen und welche Anforderungen an seine Aufmerksamkeit zu stellen sind, ist eine Frage des Einzelfalles, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich - und auch hier - nicht veranlasst (vgl. BGHSt 24, 15, 22).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Sie verstößt gegen §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 1 StPO und stellt einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils dar, weil grundsätzlich jedes Urteil - auch in Bußgeldsachen - aus sich selbst heraus verständlich sein muss und auf Aktenteile keinen Bezug nehmen darf (vgl. BGHSt 33, 59, 60; KG Beschluss vom 20. Juni 2000 - 3 Ws (B) 239/00 -).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Damit sind die behaupteten Verfahrensverstöße jedoch nicht - wie erforderlich - bewiesen (vgl. BGHSt 16, 164, 167; KG Beschluss vom 7. Mai 2001 - 3 Ws (B) 153/01 -).
  • KG, 28.06.2000 - 3 Ws (B) 239/00
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Sie verstößt gegen §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 1 StPO und stellt einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils dar, weil grundsätzlich jedes Urteil - auch in Bußgeldsachen - aus sich selbst heraus verständlich sein muss und auf Aktenteile keinen Bezug nehmen darf (vgl. BGHSt 33, 59, 60; KG Beschluss vom 20. Juni 2000 - 3 Ws (B) 239/00 -).
  • KG, 07.05.2001 - 3 Ws (B) 153/01
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Damit sind die behaupteten Verfahrensverstöße jedoch nicht - wie erforderlich - bewiesen (vgl. BGHSt 16, 164, 167; KG Beschluss vom 7. Mai 2001 - 3 Ws (B) 153/01 -).
  • KG, 17.07.2000 - 3 Ws (B) 301/00
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Des weiteren ist obergerichtlich geklärt, dass ein Fahrzeug im Falle des Auftretens von Mängeln, die - wie hier - die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (vgl. UA S. 2), unverzüglich und auf kürzestem Wege aus dem Verkehr zu ziehen ist (KG Beschluss vom 17. Juli 2000 - 3 Ws (B) 301/00 -).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

    Nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich heraus verständlich sein (BGH NStZ 2007, 478; BGH NStZ-RR 2002, 99 [B]; SenE v. 14.08.2001 - Ss 311/01 - SenE v. 19.05.2006 - 83 Ss 29/06 - KG VRS 101, 291 [292] = NZV 2002, 48; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 83).
  • KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18

    Zulassungsantrag für eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen

    Auch in Bußgeldsachen muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich selbst heraus verständlich sein und darf auf Aktenteile keinen Bezug nehmen (vgl. BGHSt 33, 59; Senat VRS 101, 291 mwN).
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