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   OLG Celle, 08.07.1974 - 2 Ss 141/74   

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OLG Celle, 08.07.1974 - 2 Ss 141/74 (https://dejure.org/1974,1799)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.1974 - 2 Ss 141/74 (https://dejure.org/1974,1799)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 1974 - 2 Ss 141/74 (https://dejure.org/1974,1799)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2326
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Ein solches Verhalten, in dem sich der Zueignungswille durch ein positives Tun manifestiert, ist zum Beispiel darin gesehen worden, daß der herausgabepflichtige Besitzer die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder den Besitz ableugnet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52; RGSt 72, 380, 382; BayObLG JR 1955, 271) oder sie in einer Weise gebraucht, daß sie erheblich an Sachwert verliert (BGH, Urt. vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67; KG GA 1972, 277; OLG Celle NJW 1974, 2326).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Derartige Umstände können darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326) oder der Gewaltinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet.
  • OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98

    Unterschlagung durch Einbehalten der Mietsache. Nichtrückgabe der Mietsache,

    Diese können z.B. darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. u.a. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326), wobei es nach Auffassung des Senats allerdings nur auf den durch den unberechtigten Weitergebrauch entstehenden Wertverlust ankommen kann.
  • LG Potsdam, 01.10.2007 - 24 Qs 28/07

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei Unterlassen der mietvertraglich

    Derartige Umstände können z. B. darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326) oder der Gewaltinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet (LK-Ruß, StGB, 11. Aufl., § 246 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15

    Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Amtsträger

    Diese (wiederum vorläufige) Bewertung wird durch die von der Staatsanwaltschaft in ihrer Berufungsbegründung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urt. v. 08.07.1974 - 2 Ss 141/74, NJW 1974, 2326, unter III.1.b) zusätzlich gestützt.
  • LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei unterlassener Rückgabe eines gemieteten

    Derartige Umstände können z. B. darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326) oder der Gewaltinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet (LK-Ruß, StGB, 11. Aufl., § 246 Rdnr. 20 m.w.N.).
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