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   OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96   

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https://dejure.org/1996,4442
OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96 (https://dejure.org/1996,4442)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.1996 - 2 Ss 141/96 (https://dejure.org/1996,4442)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 1996 - 2 Ss 141/96 (https://dejure.org/1996,4442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 417
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1995 - 5 Ss OWi 249/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96
    Soweit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.06.1995 (NZV 1995 S. 500 ) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - aufgrund des Volumens der Baumstämme auf dem Zugfahrzeug oder dem Anhänger Anzeichen einer Überladung vorliegen (vgl. OLG Stuttgart VRS 92, 47 ff.; Jagusch/Hentschel, a.a.O.,StVZO, § 34 Rn. 15 m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf DAR 1999, 84).

    Wird die Messung nicht beanstandet, so genügt der Richter seiner Darlegungspflicht ohne weiteres schon dann, wenn das Urteil Angaben zur Eichung der Waage und dem berücksichtigten Toleranzwert enthält (OLG Celle NZV 1998, 256; dass VRS 95, 114 ff.; OLG Stuttgart NZV 1996, 417 f; a.A. OLG Düsseldorf VRS 92, 338 ff.; zu den Anforderungen bei anderen standardisierten Messverfahren; BGHSt 39, 291 ff, 303).

    Auch sind Fehlerquellen nur zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Anlass gibt, dies, gilt insbesondere dann, wenn es sich - wie bei der Wägung - um vergleichsweise unkomplizierte Messvorgänge handelt (OLG Stuttgart NZV 1996, 417 f.).

    Der Senat teilt nicht die vom OLG Koblenz unter Bezugnahme auf diese Richtlinien sinngemäß vertretene Auffassung, zum Ausgleich möglicher Messfehler sei grundsätzlich ein Abzug von "5 % des Bruttogewichts", bestehend aus Leergewicht des Zuges und Zuladung, geboten (Beschluss vom 13.10.1997, 2 Ss 284/97; ähnlich OLG Stuttgart NZV 1996, 417 f.; vgl. hierzu kritisch Jagusch, a.a.O., Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen

    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Deshalb brauchen Gerätetyp, Betriebsvorschriften und Ähnliches im Urteil nicht mitgeteilt zu werden, soweit Besonderheiten des Einzelfalles hierzu keinen Anlass geben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.4.1996, VRS 92, 47).

  • OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05

    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Lkw: Entbehrlichkeit des

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Stuttgart (NZV 96, 417), selbst bei einer geeichten Waage sei ein Pauschalabschlag in Höhe von 5% des Bruttogewichts vorzunehmen, um auch bei ordnungsgemäßer Bedienung (von der in der zitierten Entscheidung ersichtlich ausgegangen wurde) nicht ausschließbare "systemimmanente Messfehler" (außerhalb des aus dem gerätespezifischen Eichschein zu entnehmenden Verkehrsfehlers) auszugleichen.

    Zu Recht nicht angeschlossen hat sich das Amtsgericht auch der Auffassung des OLG Stuttgart (NZV 96, 417), selbst bei einer geeichten Waage sei ein Pauschalabschlag in Höhe von 5% des Bruttogewichts vorzunehmen, um auch bei ordnungsgemäßer Bedienung (von der in der zitierten Entscheidung ersichtlich ausgegangen wurde) nicht ausschließbare "systemimmanente Messfehler" (außerhalb des aus dem gerätespezifischen Eichschein zu entnehmenden Verkehrsfehlers) auszugleichen.

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    b) Der vom Verteidiger herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NZV 1996, 417), nach der ein Toleranzwert von 5 % des Gesamtgewichts zu berücksichtigen sein soll, ist das Amtsgericht zu Recht nicht gefolgt.
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 4 Ss OWi 495/99

    Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, Anforderungen an Feststellungen,

    Erforderlich ist eine nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlichen Anforderungen unterliegende Auseinandersetzung mit der Frage der Zuverlässigkeit des Wiegeergebnisses (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NZV 1997, 192, 193; OLG Stuttgart, NZV 1996, 417, 417).

    Auch der dem Betroffenen hinsichtlich der festgestellten objektiven Überladung zur Last gelegte Fahrlässigkeitsvorwurf ist nicht in einer der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechenden Weise (vgl. dazu OLG Düsseldorf, VRS 96, 74 ff.; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 192, 193; OLG Koblenz, NZV 1997, 194 f.; OLG Stuttgart, NZV 1996, 417 f.; OLG Düsseldorf, DAR 1986, 92 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, § 34 StVZO Rdnr. 15 m.w.N.) begründet worden.

  • OLG Koblenz, 02.12.1996 - 1 Ss 324/96

    Zu den Anforderungen an den Lkw-Fahrer und zur Fahrlässigkeit beim

    In der Rechtsprechung (statt vieler: OLG Düsseldorf DAR 86, 92 und NZV 93, 80; OLG Stuttgart NZV 96, 417; OLG Koblenz VRS 71, 441, 444) ist anerkannt, daß wegen der großen Gefahren, die von überladenen Fahrzeugen und Anhängern für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, an die den Fahrzeugführer treffende Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Köln, 27.04.2023 - 1 RBs 80/23

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

    Insbesondere beim Transport von Holz können schon aus dem Volumen der Baumstämme Anzeichen einer Überladung zu gewinnen sein, zumal gerade ein erfahrener Holztransporteur weiß, dass das Gewicht von Holz entscheidend durch seinen Feuchtigkeitsgehalt bestimmt wird (vgl. SenE v. 26.05.2010, III-1 RBs 130/10; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; OLG Stuttgart, NZV 1996, 417).
  • OLG Hamm, 24.01.2001 - 1 Ss OWi 1281/00

    Sorgfaltspflichten, überladenes Fahrzeug; Überladung

    In der Rechtsprechung (OLG Stuttgart VRS 92, 47; OLG Koblenz, NZV 1997, 194; OLG Düsseldorf VRS 96, 74; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275) ist anerkannt, dass wegen der großen Gefahren, die von überladenden Fahrzeugen und Anhängern für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, an die den Fahrzeugführer treffenden Sorgfaltspflichten strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Hamm, 16.12.1997 - 3 Ss OWi 1272/97

    Durchentscheidung, Sicherung von Ladung, Tateinheit, Überladung,

    Dabei mußte insbesondere berücksichtigt werden, dass der Anhänger des Betroffenen um insgesamt etwa 33 % unter Berücksichtigung eines Toleranzabzuges von 5 % (Stuttgart, NZV 1996, 417) noch um 27 % überladen war.
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Darüber hinaus wird das Amtsgericht in der neu zu treffenden Entscheidung statt des bisher mit 2 % zu gering vorgenommenen Sicherheitsabschlags einen solchen in Höhe von 5 % von den Wiegeergebnissen vorzunehmen haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).
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