Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Unterlassene Gesamtstrafenbildung, Berufungsverfahren, nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Unterlassen der Gesamtstrafenbildung; Unterlassen eines gebotenen Härteausgleichs ; Folgen wirksamer Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55; StPO § 460
Unterlassene Gesamtstrafenbildung; Berufungsverfahren; nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.07.2000 - 5 StR 149/00
Divergenzvorlage; Mangelhafte Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02
Wegen der wirksamen Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist eine solche Bezugnahme vielmehr entbehrlich, da es allein auf die ausreichende Feststellung der den rechtskräftigen Schuldspruch tragenden Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil ankommt (zu vgl. BGH NStZ-RR 2001, 202 f.; OLG Celle, OLGSt, StPO, § 267 Nr. 8; einschränkend dagegen Senatsbeschluss vom 16.07.1997 - 2 Ss 706/97 -).Der Senat merkt an, dass er sich inzwischen der Rechtsprechung des BGH in NStZ-RR 2001, 202 angeschlossen hat (vgl. Beschluss des Senats in 2 Ss 1077/01).
- BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02
Obschon die Mitteilung etwaiger Hinderungsgründe erforderlich gewesen wäre (zu vgl. BGHSt 12, 1 ff.; OLG Köln, MDR 1983, 423), beschränkt sich das angefochtene Urteil darauf, die Verurteilung durch das Amtsgericht Witten im Rahmen der Vorbelastungen des Angeklagten aufzuführen. - OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97
Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß; Umfang der Bezugnahme auf …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02
Wegen der wirksamen Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist eine solche Bezugnahme vielmehr entbehrlich, da es allein auf die ausreichende Feststellung der den rechtskräftigen Schuldspruch tragenden Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil ankommt (zu vgl. BGH NStZ-RR 2001, 202 f.; OLG Celle, OLGSt, StPO, § 267 Nr. 8; einschränkend dagegen Senatsbeschluss vom 16.07.1997 - 2 Ss 706/97 -).
- OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01
Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02
Der Senat merkt an, dass er sich inzwischen der Rechtsprechung des BGH in NStZ-RR 2001, 202 angeschlossen hat (vgl. Beschluss des Senats in 2 Ss 1077/01). - OLG Köln, 21.09.1982 - 3 Ss 605/82
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02
Obschon die Mitteilung etwaiger Hinderungsgründe erforderlich gewesen wäre (zu vgl. BGHSt 12, 1 ff.; OLG Köln, MDR 1983, 423), beschränkt sich das angefochtene Urteil darauf, die Verurteilung durch das Amtsgericht Witten im Rahmen der Vorbelastungen des Angeklagten aufzuführen. - OLG Naumburg, 15.03.2001 - 2 Ss 25/01
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02
Das Unterlassen eines gebotenen Härteausgleichs führt jedoch zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs und nicht etwa nur der Gesamtstrafe (zu vgl. Beschluss des OLG Naumburg vom 15.03.2001 - 2 Ss 25/01). - BGH, 18.11.1982 - 4 StR 614/82
Unterbleiben der Bildung einer Gesamtstrafe trotz Vorliegens der Voraussetzungen
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02
Das Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung stellt daher einen den Angeklagten beschwerenden sachlich-rechtlichen Mangel des angefochtenen Urteils dar, der nicht nur dann zur Aufhebung zwingt, wenn nach dem Inhalt der Urteilsgründe feststeht, dass der Tatrichter den § 55 StGB zu Unrecht nicht angewendet hat, sondern auch, wenn lediglich die Möglichkeit einer Verletzung dieser Vorschrift besteht (zu vgl. BGH StV 1983, 60).
- OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10 Dieses tatrichterliche Ermessen würde eingeschränkt, wenn das Amtsgericht durch die Aufhebung nur des Gesamtstrafenausspruchs darauf festgelegt würde, einen etwa erforderlichen Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung vorzunehmen ( OLG Naumburg…, Beschluss vom 15. März 2001 - 2 Ss 25/01 -, zitiert nach juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 21. März 2002 - 2 Ss 149/02 ).
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt; …
Dieses tatrichterliche Ermessen würde eingeschränkt, wenn das Landgericht durch die Aufhebung nur des Gesamtstrafenausspruchs darauf festgelegt würde, einen etwa erforderlichen Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung vorzunehmen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 21.03.2002 - 2 Ss 149/02 -).".