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   OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11   

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https://dejure.org/2011,50461
OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,50461)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.11.2011 - 2 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,50461)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. November 2011 - 2 Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,50461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Beleidigung, Schmähkritik, Rechtfertigung,

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Beleidigung durch Bezichtigung der Stasi-Mitgliedschaft oder durch die Bezeichung eines Staatsanwalts als "Rechtsbrecher”

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StGB, § 192 StGB, § 193 StGB
    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des Wahrheitsbeweises einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung; überpointierte Kritik an der Arbeit eines Staatsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Nichterzielung des im Beweisantrag in Aussicht gestellten Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung für die Annahme eines völlig ungeeigenten Beweismittels; Vorliegen des Schutzbereichs des Rechts aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG bei polemischen oder verletzenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Nichterzielung des im Beweisantrag in Aussicht gestellten Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung für die Annahme eines völlig ungeeigenten Beweismittels; Vorliegen des Schutzbereichs des Rechts aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG bei polemischen oder verletzenden ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der Staatsanwalt kann Rechtsbrecher, der Rechtsanwalt aber kein Winkeladvokat sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Staatsanwalt muss sich Bezeichnung als Rechtsbrecher gefallen lassen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "…der Oberstaatsanwalt ist ein Rechtsbrecher und seine Tage bei der Justiz sind gezählt…”

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StGB § 185
    überpointierte Kritik an Oberstaatsanwalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Bereits hieran fehlt es dem angefochtenen Urteil, was der revisionsrechtlichen Nachprüfung durch den Senat unterliegt (BGH NJW 2009, 1872, 1873; OLG Köln NStZ 1981, 183, 184; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2007, 2 Ss 589/06 - BeckRS 2007, 14959 m.w.N.).

    Berechtigte Interessen werden u.a. nur dann nicht wahrgenommen, wenn sich die Äußerung als Schmähkritik erweist und jedes Maß an Sachlichkeit vermissen lässt, also an Stelle der Auseinandersetzung mit der Sache die bloße Herabsetzung der betroffenen Person im Vordergrund steht, welche gleichsam an den Pranger gestellt wird (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; 2003, 3760; 2008, 358, 359; BGH NJW 2009, 1872, 1874; 2690, 2692).

    Sie fand im Rahmen der Auseinandersetzung des Angeklagten mit der in seiner Wohnung durchgeführten und von ihm als rechtswidrig empfundenen Durchsuchung statt, womit die Sicht des Landgerichts möglich erscheint (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 40, 41 f., aber auch BGH NJW 2009, 1872, 1874 - "Korruption" als auf Wertung beruhende Beurteilung und BVerfG NJW 2008, 358, 359; Regge, § 186 Rdn. 11 - Pauschalurteil als Wertung; OLG Jena NJW 2002, 1890, 1891; Valerius, in: BeckOK-StGB, Stand: 15.08.2011, § 186 Rdn. 7.1).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    c) Die zutreffende strafrechtliche Einordnung einer vorgeworfenen Äußerung setzt bei Beleidigungsdelikten deren inhaltlich Erfassung und die Ermittlung ihres Gehalts durch den Tatrichter im Wege der Auslegung voraus (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; 1996, 1529, 1530; vgl. auch BayObLG NJW 2005, 1291 m.w.N.).

    Berechtigte Interessen werden u.a. nur dann nicht wahrgenommen, wenn sich die Äußerung als Schmähkritik erweist und jedes Maß an Sachlichkeit vermissen lässt, also an Stelle der Auseinandersetzung mit der Sache die bloße Herabsetzung der betroffenen Person im Vordergrund steht, welche gleichsam an den Pranger gestellt wird (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; 2003, 3760; 2008, 358, 359; BGH NJW 2009, 1872, 1874; 2690, 2692).

  • OLG Jena, 04.07.2001 - 1 Ss 157/01

    Berufung auf Wahrnehmung berechtigter Interessen bei haltloser Beleidigung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Sie fand im Rahmen der Auseinandersetzung des Angeklagten mit der in seiner Wohnung durchgeführten und von ihm als rechtswidrig empfundenen Durchsuchung statt, womit die Sicht des Landgerichts möglich erscheint (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 40, 41 f., aber auch BGH NJW 2009, 1872, 1874 - "Korruption" als auf Wertung beruhende Beurteilung und BVerfG NJW 2008, 358, 359; Regge, § 186 Rdn. 11 - Pauschalurteil als Wertung; OLG Jena NJW 2002, 1890, 1891; Valerius, in: BeckOK-StGB, Stand: 15.08.2011, § 186 Rdn. 7.1).

    Hierzu kann er sich - in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs (vgl hierzu OLG Jena NJW 2002, 1890, 1891), für deren Überschreiten keine Anhaltspunkte bestehen - auch deutlicher Formulierungen bedienen, um seiner Auffassung Ausdruck zu verleihen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3303, 3304; BayObLG NJW 2005, 1291, 1292; OLG Düsseldorf NJW 1998, 3214, 3215; KG NStZ-RR 1998, 12, 13; OLG Bremen NStZ 1999, 621, 622; OLG Hamm a.a.O.).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Sie setzt die Berücksichtigung von Anlass und Kontext (BVerfG NJW 2009, 749, 750) sowie zunächst die Auslegung der Äußerung zur Ermittlung ihres Gehalts voraus.

    Gerade weil sich diese Verärgerung spontan entlud, sich der Angeklagte nur mündlich Luft machte und die Äußerung keinesfalls eines sachlichen Zusammenhangs entbehrte, kann von einer die Person des Geschädigten im Ganzen herabsetzenden Schmähkritik keine Rede sein (BVerfG NJW 2009, 749, 750; Beschluss vom 20. Mai 1999, 1 BvR 1294/96 - BeckRS 1999, 30060310).

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    c) Die zutreffende strafrechtliche Einordnung einer vorgeworfenen Äußerung setzt bei Beleidigungsdelikten deren inhaltlich Erfassung und die Ermittlung ihres Gehalts durch den Tatrichter im Wege der Auslegung voraus (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; 1996, 1529, 1530; vgl. auch BayObLG NJW 2005, 1291 m.w.N.).

    Hierzu kann er sich - in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs (vgl hierzu OLG Jena NJW 2002, 1890, 1891), für deren Überschreiten keine Anhaltspunkte bestehen - auch deutlicher Formulierungen bedienen, um seiner Auffassung Ausdruck zu verleihen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3303, 3304; BayObLG NJW 2005, 1291, 1292; OLG Düsseldorf NJW 1998, 3214, 3215; KG NStZ-RR 1998, 12, 13; OLG Bremen NStZ 1999, 621, 622; OLG Hamm a.a.O.).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Berechtigte Interessen werden u.a. nur dann nicht wahrgenommen, wenn sich die Äußerung als Schmähkritik erweist und jedes Maß an Sachlichkeit vermissen lässt, also an Stelle der Auseinandersetzung mit der Sache die bloße Herabsetzung der betroffenen Person im Vordergrund steht, welche gleichsam an den Pranger gestellt wird (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; 2003, 3760; 2008, 358, 359; BGH NJW 2009, 1872, 1874; 2690, 2692).

    Sie fand im Rahmen der Auseinandersetzung des Angeklagten mit der in seiner Wohnung durchgeführten und von ihm als rechtswidrig empfundenen Durchsuchung statt, womit die Sicht des Landgerichts möglich erscheint (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 40, 41 f., aber auch BGH NJW 2009, 1872, 1874 - "Korruption" als auf Wertung beruhende Beurteilung und BVerfG NJW 2008, 358, 359; Regge, § 186 Rdn. 11 - Pauschalurteil als Wertung; OLG Jena NJW 2002, 1890, 1891; Valerius, in: BeckOK-StGB, Stand: 15.08.2011, § 186 Rdn. 7.1).

  • OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08

    Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Dementgegen ist ein Oberstaatsanwalt schon von Berufs wegen in der Lage und gehalten, spontan und nicht frei von Emotionen gegenüber einer einzelnen Person geäußerte, allein ihm mitzuteilende überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim Kampf um das Recht auszuhalten (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 44 f.; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 201).
  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Auch polemische oder verletzende Meinungsäußerungen unterfallen dem Schutzbereich des Rechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG NJW 2002, 3315, 3316), der § 193 StGB prägt.
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07

    Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Dieser war bei verständiger Würdigung zu der das Landgericht verpflichtet war, (vgl. BGH NStZ 2000, 267, 268; 2008, 351, 352), nicht (nur) auf die im Beweisantrag genannten Tätigkeiten gerichtet, sondern sollte dazu dienen, die Geschäftsführung aufzuklären und dem nach dem Vorbringen dazu allein befugten Zeugen B. zuzuschreiben.
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2005 - 2 LA 383/05

    Beiordnung eines Notanwaltes im Berufungszulassungsverfahren; Nachweis über eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
    Hierzu kann er sich - in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs (vgl hierzu OLG Jena NJW 2002, 1890, 1891), für deren Überschreiten keine Anhaltspunkte bestehen - auch deutlicher Formulierungen bedienen, um seiner Auffassung Ausdruck zu verleihen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3303, 3304; BayObLG NJW 2005, 1291, 1292; OLG Düsseldorf NJW 1998, 3214, 3215; KG NStZ-RR 1998, 12, 13; OLG Bremen NStZ 1999, 621, 622; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Köln, 18.11.1980 - Ss 824/80
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 7 LA 53/08

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Adressatin einer Gewerbeuntersagung;

  • OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99

    Ausgestaltung der Aufhebung eines Urteils im strafrechtlichen Revisionsverfahren;

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • KG, 03.07.1997 - 1 Ss 290/96

    Theodor Seidel

  • OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 61/91

    Bezeichnung als "Stasihelfer" in der Presse L

  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 1294/96

    Im Ergebnis verfassungsrechtlich haltbare Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund

  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

  • BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

  • OLG München, 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17

    Beleidigung und Meinungsfreiheit

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.).
  • OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16

    Zur Beleidigung wegen schriftsätzlicher Äußerungen gegenüber einem Richter im

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.; vgl. auch OLG München (4. Strafsenat) vom 30.07.2013, 4 StRR 148/13).
  • LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15

    Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg. StraFo 2012, 283 f.; vgl. auch OLG München (4. Strafsenat) vom 30.07.2013, 4 StRR 148/13).".
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