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KG, 18.08.1999 - 3 Ws (B) 414/99, 2 Ss 164/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird die Dauer eines Rotlichtverstoßes von Hand mittels einer geeichten Stoppuhr ermittelt, ist zum Ausgleich der Meßungenauigkeit ein Toleranzabzug von 0,5 Sekunden vorzunehmen
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19
Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß
Selbst bei geeichter Stoppuhr hat der Tatrichter von dem gemessenen Wert einen über den Toleranzabzug von 0, 3 Sekunden hinausgehenden Sicherheitsabzug vorzunehmen, der dem Ausgleich etwaiger Gangungenauigkeiten (Verkehrsfehlergrenze) dient (KG, Beschluss vom 26.03.2018 - 122 Ss 41/18 = VRS 133 [2017], 141; KG, Beschluss vom 18.08.1999 - 2 Ss 164/99 - 3 Ws (B) 414/99 bei juris und BayObLG, Beschluss vom 06.03.1995 - 2 ObOWi 62/95 = BayObLGSt 1995, 48 = DAR 1995, 299 = NZV 1995, 368 = VRS 89 [1995], 230 = VerkMitt 1996, Nr. 16).