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   OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02   

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https://dejure.org/2002,10877
OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02 (https://dejure.org/2002,10877)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.05.2002 - 2 Ss 167/02 (https://dejure.org/2002,10877)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 (https://dejure.org/2002,10877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe von einem Monat ohne Bewährung; Ultima-ratio-Klausel des § 47 StGB; Besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters; Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzzeitigen ...

  • Judicialis

    StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 Abs. 1 § 56 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 18.02.1970 - 2 Ss 631/69
    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02
    Da die spezialpräventive Wirkung kurzer Freiheitsstrafen vom Gesetzgeber für den Regelfall gerade verneint wird, bedarf es einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung und Begründung, wenn im Einzelfall nach Meinung des Tatrichters gleichwohl eine andere strafrechtliche Reaktion als eine kurzzeitige Freiheitsstrafe nicht ausreicht (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1970, 956 [957]).

    Der Senat weist darauf hin, dass im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 47 Abs. 1 StPO in der Regel auch zu untersuchen ist, ob eine (eventuell empfindliche) Geldstrafe den Angeklagten genügend beeindrucken kann, um ihn nicht wieder rückfällig werden zu lassen (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 779; OLG Frankfurt NJW 1970, 956 [957]) .

  • BayObLG, 27.04.1970 - RReg. 6 St 13/70
    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02
    Der Senat weist darauf hin, dass im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 47 Abs. 1 StPO in der Regel auch zu untersuchen ist, ob eine (eventuell empfindliche) Geldstrafe den Angeklagten genügend beeindrucken kann, um ihn nicht wieder rückfällig werden zu lassen (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 779; OLG Frankfurt NJW 1970, 956 [957]) .
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1985 - 5 Ss 152/85
    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02
    Die Vorschrift des § 47 StGB bezweckt, die in der Regel schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe zur Ausnahme zu machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02
    Die Vorschrift des § 47 StGB bezweckt, die in der Regel schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe zur Ausnahme zu machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris) Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der Tat und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zu berücksichtigen sind.
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris; Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 -, Rdnr. 37, juris ).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; vgl. Senat, Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08

    Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen

    Dieses dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung tragende Erfordernis ist auch bei mehreren einschlägigen Vorstrafen und Rückfälligkeit während des Laufs einer Bewährungszeit zu beachten (OLG Dresden 2. Strafsenat Beschluss v. 02.05.2002 (2 Ss 167/02)- zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 5 RVs 77/18

    Revision; Urteilsaufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Begründungsanforderungen an

    Dieses dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung tragende Erfordernis ist auch bei mehreren einschlägigen Vorstrafen und Rückfälligkeit während des Laufs einer Bewährungszeit zu beachten (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Dresden, Beschluss vom 02. Mai 2002 (2 Ss 167/02)- zitiert nach juris).
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