Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 15.02.1999

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   KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98, 2 Ss 167/98   

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KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98, 2 Ss 167/98 (https://dejure.org/1998,40516)
KG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98, 2 Ss 167/98 (https://dejure.org/1998,40516)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 5 Ws (B) 339/98, 2 Ss 167/98 (https://dejure.org/1998,40516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) und Rechtmäßigkeit der Auferlegung von Geldbußen wegen dieser Zuwiderhandlungen; Zweckentfremdung einer angemieteten Wohnung durch Nutzung dieser Wohnung als "Hotel-Pension" und ...

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Höhe der Geldbuße bei nicht genehmigter Zweckentfremdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 20.12.1996 - 5 Ws (B) 419/96

    Verwendung von Wohnraum als Gewerberaum als Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Die Wohnung war bordelltypisch eingerichtet, was die Nutzung zu allen wesentlichen Wohnzwecken und damit als einzigen Berliner Wohnsitz (vgl. Senat GE 1995, 420; Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1996 - 5 Ws (B) 419/96 -) ausschließt und den Nutzer zur Beanspruchung zusätzlichen Wohnraums auf dem Berliner Wohnungsmarkt zwingt (vgl. OVG Berlin GE 1991, 735).

    Dementsprechend liegt der wirtschaftliche Vorteil im Falle der Genehmigungsfähigkeit der Zweckentfremdung in der Ersparnis der Ausgleichsabgabe, die die zuständige Behörde nach § 3 Abs. 5 ZwVbV0 bzw. § 2 Abs. 7 (seit 8. April 1998: Abs. 6) der 2. ZwVbV0 festgesetzt hätte (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1996 5 Ws (B) 419/96 -).

  • KG, 10.11.1997 - 5 Ws (B) 676/97

    Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über die Zweckentfremdung von

    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 10. November 1997 - 5 Ws (B) 676/97 - die beanstandete Vorgehensweise gebilligt hat, handelte es sich um den Sonderfall einer über mehr als zehn Jahre ausgedehnten Zweckentfremdung, für die das Amtsgericht den wirtschaftlichen Vorteil ohnehin zu gering bemessen hatte.

    An der seinem Beschluß vom 10. November 1997 5 Ws (B) 676/97 zugrunde liegenden gegenteiligen Auffassung (Seite 7, 8) hält er nicht mehr fest.

  • KG, 16.06.1997 - 5 Ws (B) 41/97
    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Wurde ein Beweisantrag mit der genannten Kurzbegründung abgelehnt, so müssen die Urteilsgründe gemeinhin in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbaren Weise darlegen, worauf der Tatrichter seine sichere Überzeugung gestützt hat und warum er dem Beweismittel demgegenüber keinen Aufklärungswert beimißt (vgl. Beschluß des Senats vom 16. Juni 1997 - 5 Ws (B) 41/97 m. Nachweisen).

    Denn bei der im Ordnungswidrigkeitenverfahren zulässigen Vorwegnahme der Beweiswürdigung darf der Tatrichter die Verläßlichkeit der benannten Zeugen in Erwägung ziehen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 81, 296, 298; KG VRS 65, 212; Beschluß des Senats vom 16. Juni 1997 - 5 Ws (B) 41/97).

  • KG, 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83
    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Aus ihrem Zusammenhang wird aber - für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar deutlich, daß der Tatrichter den Sachverhalt als aufgrund verläßlicher Beweismittel eindeutig geklärt ansah, daß die zusätzlich beantragte Beweiserhebung an seiner Überzeugung nichts geändert hätte und deshalb für die Aufklärung entbehrlich gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1192; KG VRS 65, 212; Göhler, § 77 OWiG Rdn. 26).

    Denn bei der im Ordnungswidrigkeitenverfahren zulässigen Vorwegnahme der Beweiswürdigung darf der Tatrichter die Verläßlichkeit der benannten Zeugen in Erwägung ziehen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 81, 296, 298; KG VRS 65, 212; Beschluß des Senats vom 16. Juni 1997 - 5 Ws (B) 41/97).

  • OLG Stuttgart, 22.02.1995 - 8 REMiet 1/94

    Kündigungssperrfrist für den Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung

    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Die Wohnung war bordelltypisch eingerichtet, was die Nutzung zu allen wesentlichen Wohnzwecken und damit als einzigen Berliner Wohnsitz (vgl. Senat GE 1995, 420; Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1996 - 5 Ws (B) 419/96 -) ausschließt und den Nutzer zur Beanspruchung zusätzlichen Wohnraums auf dem Berliner Wohnungsmarkt zwingt (vgl. OVG Berlin GE 1991, 735).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.1974 - 3 Ss (B) 46/74
    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Damit hat der Gesetzgeber bestimmt, daß die Geldbuße sich entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht aus einem Grundbetrag und dem wirtschaftlichen Vorteil zusammensetzt, sondern daß der wirtschaftliche Vorteil die Untergrenze der Geldbuße ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1974, 1883 M. Nachw.; Beschluß des Senats vom 28. Mai 1997 5 Ws (B) 326/95 Gähler, § 17 OWiG Rdn. 38 m. Nachw.; Roth in.
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Soll aus den Wahrnehmungen des Zeugen auf ein weiteres Geschehen - das -Beweisziel - geschlossen werden, so ist nicht dieses, sondern nur die Wahrnehmung des Zeugen tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises (vgl. BGH NStZ 1993, 550 m. Anm. Widmaier NStZ 1993, 602).
  • KG, 30.05.1997 - 5 Ws (B) 325/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Beide Verordnungen sind verfassungsgemäß (vgl. VerfGH Berlin GE 19971 125; KG GE 19981 179; Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1997 - 5 Ws (B) 269/97 - und vom 30. Mai 1997 - 5 Ws (B) 325/97 - ).
  • KG, 16.05.1997 - 5 Ws (B) 269/97

    Zweckentfremdung von Wohnungen als Gewerberäume; Herabsetzung einer Geldbuße im

    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Beide Verordnungen sind verfassungsgemäß (vgl. VerfGH Berlin GE 19971 125; KG GE 19981 179; Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1997 - 5 Ws (B) 269/97 - und vom 30. Mai 1997 - 5 Ws (B) 325/97 - ).
  • KG, 28.05.1997 - 5 Ws (B) 326/95
    Auszug aus KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98
    Damit hat der Gesetzgeber bestimmt, daß die Geldbuße sich entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht aus einem Grundbetrag und dem wirtschaftlichen Vorteil zusammensetzt, sondern daß der wirtschaftliche Vorteil die Untergrenze der Geldbuße ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1974, 1883 M. Nachw.; Beschluß des Senats vom 28. Mai 1997 5 Ws (B) 326/95 Gähler, § 17 OWiG Rdn. 38 m. Nachw.; Roth in.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • OLG Zweibrücken, 25.01.1991 - 1 Ss 209/90
  • OLG Schleswig, 15.02.1999 - 2 Ss 167/98
  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22

    Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot

    Damit wird der erlangte Vorteil im Grundsatz als die untere Grenze der Buße bestimmt, welche unter Berücksichtigung der Bemessungskriterien des § 17 Abs. 3 OWiG angemessen zu erhöhen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2010 - 2 Ss-OWi 277/10 = BeckRS 2013, 22825; KG, Beschluss vom 08.07.1998 - 2 Ss 167/98 - 5 Ws [B] 339/98 bei juris, jew. m.w.N.).
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OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Februar 1999 - 2 Ss 167/98 (https://dejure.org/1999,49007)
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