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   OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10   

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OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10 (https://dejure.org/2010,22004)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.10.2010 - 2 Ss 170/10 (https://dejure.org/2010,22004)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10 (https://dejure.org/2010,22004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29 BtMG, § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefahr der künftigen Begehung erheblicher rechtswidriger Taten bei Erwerb kleiner Rauschgiftmengen zum Eigenkonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei zu erwartendem Erwerb von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 1; StGB § 64
    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt bei zu erwartendem Erwerb von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10
    Die Maßregel ist vielmehr eingebettet in das strafrechtliche System der Maßregeln von Besserung und Sicherung und daher zusätzlich abhängig von der künftigen Entwicklung des Angeklagten als Straftäter und den von ihm ausgehenden Gefahren (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 257, in NStZ-RR 2008, 234, in NStZ 1994, 280 sowie in BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 und 5; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 64 Rdnr. 15 und 16).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 326/93

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Vollrauschs -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10
    Aber selbst wenn im Einzelfall der Sachverhalt Anlass bietet, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu prüfen, und der Tatrichter die Prüfung gleichwohl fehlerhaft unterlässt, führt ein solcher den Angeklagten nicht beschwerender Rechtsfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn den Gründen zu entnehmen ist, dass die neue Hauptverhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Unterbringung führen wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 326/93 -).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 257/96

    Schutz der Öffentlichkeit - Gefährliche Täter - Drogensüchtiger - Durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10
    Die Maßregel ist vielmehr eingebettet in das strafrechtliche System der Maßregeln von Besserung und Sicherung und daher zusätzlich abhängig von der künftigen Entwicklung des Angeklagten als Straftäter und den von ihm ausgehenden Gefahren (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 257, in NStZ-RR 2008, 234, in NStZ 1994, 280 sowie in BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 und 5; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 64 Rdnr. 15 und 16).
  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93

    Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10
    Die Maßregel ist vielmehr eingebettet in das strafrechtliche System der Maßregeln von Besserung und Sicherung und daher zusätzlich abhängig von der künftigen Entwicklung des Angeklagten als Straftäter und den von ihm ausgehenden Gefahren (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 257, in NStZ-RR 2008, 234, in NStZ 1994, 280 sowie in BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 und 5; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 64 Rdnr. 15 und 16).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose)

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10
    Die Maßregel ist vielmehr eingebettet in das strafrechtliche System der Maßregeln von Besserung und Sicherung und daher zusätzlich abhängig von der künftigen Entwicklung des Angeklagten als Straftäter und den von ihm ausgehenden Gefahren (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 257, in NStZ-RR 2008, 234, in NStZ 1994, 280 sowie in BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 und 5; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 64 Rdnr. 15 und 16).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten

    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31; ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

    Allein die Gefahr des Erwerbs geringer Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum kann die Unterbringung gemäß § 64 StGB indes nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280; BeckRS 2004, 08119; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01377; Körner , BtMG, 6. Aufl., § 35 Rdn. 494; Weber , BtMG, 3. Aufl., Vorbem. zu §§ 29 ff. Rdn. 1181).
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