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   KG, 20.02.2004 - 2 Ss 174/03 - 3 Ws (B) 574/03   

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https://dejure.org/2004,16727
KG, 20.02.2004 - 2 Ss 174/03 - 3 Ws (B) 574/03 (https://dejure.org/2004,16727)
KG, Entscheidung vom 20.02.2004 - 2 Ss 174/03 - 3 Ws (B) 574/03 (https://dejure.org/2004,16727)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 2 Ss 174/03 - 3 Ws (B) 574/03 (https://dejure.org/2004,16727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer Geldbuße und eines Fahrverbotes; Möglichkeit des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache selbst zu entscheiden; Getilgte oder tilgungsreife Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten; Abweichung vom Regelfahrverbot; Bestimmung über das Wirksamwerden des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot: Berücksichtigung von tilgungsreifen Vorbelastungen

  • Judicialis

    OWiG § 46; ; OWiG § 79; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473; ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StVG § 24; ; StVG § 25; ; StVG § 29; ; BkatV § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; Bkat Nr. 11.3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot: Tilgungsreife Vorbelastungen dürfen bei § 25 Abs. 2a StVG nicht berücksichtigt werden

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 40/00

    Vorlage; Zweijahresfrist; Zeitpunkt, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig

    Auszug aus KG, 20.02.2004 - 3 Ws (B) 574/03
    Die im Jahre 1998 eingeführte Befugnis des Betroffenen nach der letztgenannten Vorschrift, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft durch Wahl des Zeitpunkts der Abgabe des Führerscheins selbst zu bestimmen, ab wann das Fahrverbot gilt, die in der Sache eine Vergünstigung darstellt (vgl. BGHSt 46, 88 (91): "In dem ursprünglichen Gesetzesentwurf war eine Begrenzung des Adressatenkreises der Vergünstigung ... nicht vorgesehen ..."), kann dem Betroffenen entgegen der Annahme des Amtsgerichts nicht aufgrund seiner Vorbelastung mit schon zweimal einem einmonatigen Fahrverbot, letztmalig durch eine seit dem 6. Oktober 2000 rechtskräftige bußgeldbehördliche Entscheidung, versagt werden.

    Der Abstand zwischen Tatzeitpunkt der Ordnungswidrigkeit, dem 1. Oktober 2002, und dem - insoweit maßgebenden (vgl. BGHSt 46, 88) - Tag des Eintritts der Rechtskraft des früheren Fahrverbots, dem 6. Oktober 2000, unterschreitet noch den Zweijahreszeitraum.

    Es handelt sich um eine zu Anfang im Gesetzgebungsverfahren (zu dessen Gang vgl. BGHSt 46, 88 (90f.)) noch nicht für erforderlich erachtete Einengung des Adressatenkreises der Vergünstigung, die nach vorangegangenen Vorschlagsvarianten mit dem vorliegenden Inhalt in das Gesetz Eingang gefunden hat und erkennbar bezweckt, bestimmte in den Augen des Gesetzgebers die Vergünstigung nicht verdienende Betroffene, nämlich solche, bei denen es nicht zum ersten Mal zum Fahrverbot kommt, auszunehmen.

  • KG, 01.12.1997 - 3 Ws (B) 678/97
    Auszug aus KG, 20.02.2004 - 3 Ws (B) 574/03
    Die Anordnung eines Regelfahrverbotes bringt häufig berufliche oder wirtschaftliche Nachteile mit sich, ohne daß es schon deshalb gerechtfertigt wäre, von dieser Maßnahme abzusehen (vgl. KG-Beschluß vom 1. Dezember 1997 - 3 Ws (B) 678/97 -).
  • KG, 20.10.1999 - 3 Ws (B) 507/99
    Auszug aus KG, 20.02.2004 - 3 Ws (B) 574/03
    Auch diese Anordnung kann das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 79 Abs. 6 OWiG nachholen (vgl. KG-Beschluß vom 20. Oktober 1999 - 3 Ws (B) 507/99 -).".
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Allein das berufliche Angewiesensein auf eine Fahrerlaubnis rechtfertigt ein Absehen von der Auferlegung eines Fahrverbots gleichfalls nicht (vgl. Senat, Beschlüsse v. 22.9. 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - und 20.2.2004 3 Ws (B) 574/03).
  • OLG Celle, 25.03.2013 - 322 SsBs 54/13

    Berücksichtigung von tilgungsreife, noch nicht gelöschte Voreintragungen bei der

    Dennoch dürfen Voreintragungen, bei denen die Frist bis zur Begehung der neuen Ordnungswidrigkeit noch nicht abgelaufen waren, bei denen zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung aber bereits Tilgungsreife nach § 29 Abs. 1, Abs. 4 StVG eingetreten ist, auch für die Entscheidung nach § 25 Abs. 2a StVG nicht zu Lasten des Betroffenen verwertet werden (KG, Beschl. v. 20.2.2004, 2 Ss 174/03, juris; OLG Dresden, DAR 2006, 161).
  • AG Wolfratshausen, 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit von Voreinträgen im Verkehrszentralregister für

    Die vom Kammergericht (Beschluss vom 20.02.2004 - 2 Ss 174/03) verneinte Frage, ob § 25 Abs. 2a StVG als Ausnahme von der Geltung des Verwertungsverbots zu verstehen sei, stellt sich somit auf der Grundlage der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht.
  • KG, 25.05.2007 - 3 Ws (B) 290/07

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Abgrenzung

    Allein das behauptete berufliche Angewiesensein auf die Fahrerlaubnis vermag ein Absehen von der Auferlegung eines Fahrverbotes noch nicht zu rechtfertigen (vgl. KG, Beschlüsse vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 -, 20. Februar 2004 - 3 Ws (B) 574/03 -, 9. September 2002 - 3 Ws (B) 356/02 - und 28. September 2001 - 3 Ws (B) 387/01 -).
  • AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09

    Verwertbarkeit tilgungsreifer Voreinträge im VZR während der Überliegefrist

    Eine derartige normübergreifende Betrachtungsweise führt indes - wie gerade der vorliegende Fall zeigt - auf der Grundlage der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei der Anwendung von § 25 II a 1 StVG zu vermeidbaren Wertungswidersprüchen (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.02.2004 - 2 Ss 174/03).
  • OLG Dresden, 01.11.2005 - Ss OWi 562/05

    Eine Voreintragung im Verkehrszentralregister mit Fahrverbot darf bei der Prüfung

    nicht mehr vorgeworfen werden konnten (KG Berlin, Beschluss vom 20.2.2004 - 2 Ss 174/03 - BayObLG DAR 2001, 412).
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