Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06   

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https://dejure.org/2006,5815
OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06 (https://dejure.org/2006,5815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2006 - 2 Ss 189/06 (https://dejure.org/2006,5815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2006 - 2 Ss 189/06 (https://dejure.org/2006,5815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der revisionsrechtlichen Überprüfung eines Sachverständigengutachtens; Überprüfung der Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts durch das Revisionsgericht; Begründung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin durch Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten; ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StGB § 46

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StGB § 46
    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die Urteilsausführungen; Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

    Denn auch dazu lässt das angefochtene Urteil jede Mitteilung von Tatsachen vermissen und ermöglicht daher auch insoweit eine revisionsrechtliche Überprüfung des gewonnenen Eindrucks nicht (vgl. Senat in Beschluss in 2 Ss 508/01).

    Das ist - je nach Lage des Einzelfalles - nur dann ausreichend, wenn (kumulativ) der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewandt hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegende Tatsachengrundlage sowie die Zuverlässigkeit der Begutachtung selbst erhoben werden (BGH NJW 1993, 3081, 3083; Senat in den o.a. Beschlüssen in 2 Ss 508/01 und 2 Ss 710/01; Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

    Ob die Sachverständige darüber hinaus von einer zutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist und die an ein Glaubhaftigkeitsgutachten zu stellenden wissenschaftlichen Anforderungen (vgl. hierzu BGHSt 45, 164) beachtet hat, kann ebenfalls nicht geprüft werden.

    Erst wenn beides nicht mehr miteinander in Übereinstimmung zu bringen gewesen wäre, hätte die Unwahrheitshypothese verworfen und die Alternativhypothese, dass die Aussage wahr ist, angewandt werden können (BGHSt 45, 164, 167 f.).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 274/02

    Vergewaltigung (erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewalt;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

    Ohne entsprechende Darlegungen kann eine Fehlerhaftigkeit der unter Verwertung des Sachverständigengutachtens erfolgten Beweiswürdigung nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH StV 2003, 61).

  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

    Das ist - je nach Lage des Einzelfalles - nur dann ausreichend, wenn (kumulativ) der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewandt hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegende Tatsachengrundlage sowie die Zuverlässigkeit der Begutachtung selbst erhoben werden (BGH NJW 1993, 3081, 3083; Senat in den o.a. Beschlüssen in 2 Ss 508/01 und 2 Ss 710/01; Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90

    Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8; 8, 186; 26, 97, 98; BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 5 und 6; BGH NStZ 2000, 254; vgl. auch die umfangreichen Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 46 Rn. 85 und § 177 Rn. 95).
  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Dies stellt eine Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB dar, weil die Vermeidung einer solchen Gefahr bereits vom Schutzzweck der Strafnorm umfasst wird (BGH a.a.O.; OLG Koblenz im Beschluss vom 8.12.2004, 1 Ss 319/04; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 34a und § 176 Rn. 36).
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8; 8, 186; 26, 97, 98; BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 5 und 6; BGH NStZ 2000, 254; vgl. auch die umfangreichen Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 46 Rn. 85 und § 177 Rn. 95).
  • OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00

    lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8; 8, 186; 26, 97, 98; BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 5 und 6; BGH NStZ 2000, 254; vgl. auch die umfangreichen Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 46 Rn. 85 und § 177 Rn. 95).
  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 285/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot);

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06
    aa) Psychische Schäden können (nur dann) straferschwerend berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich eingetreten sind (BGH NStZ-RR 2004, 41).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96

    Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit

  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten

  • OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06

    Verurteilung wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen

    Soweit er jedoch seine Feststellungen auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten stützen will, müssen diese eine Überprüfung des verwerteten Gutachtens durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen, weshalb die Urteilsfeststellungen eine geschlossene Darstellung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der angewandten Methodik zumindest insoweit beinhalten müssen, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 14.08.2006 - 2 Ss 189/06 - m.w.N.).

    Zwar genügt die alleinige Mitteilung des Ergebnisses der Begutachtung , wenn der Sachverständige bei der Begutachtung ein weithin standardisiertes Verfahren angewendet hat, es sich um einen renommierten Sachverständigen handelt und wenn von keiner Seite Einwände gegen die der Begutachtung zugrunde liegenden Tatsachengrundlage und die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2000 in 2 Ss 537/00 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; vom 14. August 2006 in 2 Ss 189/06, vom 25 Juni 2001 in 2 Ss 508/01 und vom 13 August 2001 in 2 Ss 710/01, Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rdnr. 13 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.2008 - 2 Ss 189/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30723
OLG Hamm, 09.01.2008 - 2 Ss 189/06 (1) (https://dejure.org/2008,30723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2008 - 2 Ss 189/06 (1) (https://dejure.org/2008,30723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 2 Ss 189/06 (1) (https://dejure.org/2008,30723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StPO § 397a
    Beiordnung; Nebenklägervertreter; rückwirkend; Verfahrensabschluss; Zulässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Verteidigers bei rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens; Versehentliche Nichtbescheidung des rechtzeitig gestellten Antrags als Voraussetzung für die rückwirkende Gewährung

  • Judicialis

    StPO § 397a

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 2 Ws 97/03

    Nebenklage, Anschluss, nachträgliche Entscheidung; Verzögerung im Justizablauf

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2008 - 2 Ss 189/06
    Insoweit ist auch derzeit noch eine Bestellung eines Beistandes unter Gewährung von Prozesskostenhilfe mit rückwirkender Kraft möglich, obgleich das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (zu vgl. Senatbeschluss vom 03.07.2003 - 2 Ws 97/03 -, NStZ-RR 2003, 335 f).
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