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OLG Karlsruhe, 22.11.1988 - 2 Ss 190/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Schwerin, 14.09.2016 - 7 A 31/16
Straßenverkehrsrecht: Abschleppkosten für die Durchsetzung eines Parkverbots …
Zudem war das klägerische Fahrzeug nicht in oder nahe bei einem "inneren" Schnittpunkt von Fahrbahnkanten abgestellt, wo es vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO verboten ist, sondern "gegenüber" einer Art "Halb-Einmündung" oder "Halb-Kreuzung"; die einer Einmündung gegenüber liegende Seite wird aber von dem kodifizierten Verbot nicht erfasst, da nur auf der an der Einmündung liegenden Straßenseite die Fahrbahnkanten der einmündenden mit der durchlaufenden Straße zusammenstoßen und nur hier das Bedürfnis nach ungehindertem Einblick und ungehinderter Einfahrt besteht (s. den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22. November 1988 - 2 Ss 190/88 -, juris Rdnr. 11 f. m. w. Nachw.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2000 - 5 A 5135/99
Ein verbotswidrig innerhalb des 5-m-Abstands im Einmündungs- oder …
vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1959 - 4 StR 420/59 -, VRS 18, 206, 208; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 1 Ss 763/85 -, VRS 70, 468, 469; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. November 1988 - 2 Ss 190/88 -, DAR 1989, 113; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl. 1999, § 12 StVO Rdn. 45.