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   KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00, 2 Ss 193/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7340
KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00, 2 Ss 193/00 (https://dejure.org/2000,7340)
KG, Entscheidung vom 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00, 2 Ss 193/00 (https://dejure.org/2000,7340)
KG, Entscheidung vom 13. September 2000 - 5 Ws (B) 631/00, 2 Ss 193/00 (https://dejure.org/2000,7340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB XI § 112 Abs. 1 Nr. 6; OWiG § 31
    Private Pflegeversicherung: Ordnungswidrigkeit wegen Zahlungsverzugs mit mindestens sechs Monatsprämien - Beginn der Verfolgungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Vorliegen vor Erlass des Urteils eingetretenen Verfahrenshindernisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 1944
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist aber nicht gehindert, das Rechtsmittel gerade deshalb zuzulassen, um wegen der möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung betreffenden Frage ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. OLG Hamm NJW 1995, 2937, NStZ 1988, 137; KG VRS 88, 459; Göhler, OWiG 12. Aufl., § 80 Rdn. 24 m.weit.Nachw.).
  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87
    Auszug aus KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist aber nicht gehindert, das Rechtsmittel gerade deshalb zuzulassen, um wegen der möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung betreffenden Frage ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. OLG Hamm NJW 1995, 2937, NStZ 1988, 137; KG VRS 88, 459; Göhler, OWiG 12. Aufl., § 80 Rdn. 24 m.weit.Nachw.).
  • KG, 09.12.1991 - 5 Ws (B) 195/91
    Auszug aus KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00
    Die Verjährung beginnt erst mit der Vornahme der Meldung (vgl. Göhler aaO) oder dem Entfallen der Anzeigepflicht (vgl. KG, Beschluß vom 9. Dezember 1991 - 5 Ws (B) 195/91 -).
  • KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94
    Auszug aus KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist aber nicht gehindert, das Rechtsmittel gerade deshalb zuzulassen, um wegen der möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung betreffenden Frage ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. OLG Hamm NJW 1995, 2937, NStZ 1988, 137; KG VRS 88, 459; Göhler, OWiG 12. Aufl., § 80 Rdn. 24 m.weit.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 09.09.2015 - 2 Ws 173/15

    Gericht stellt Verfahren ein, verurteilt aber trotzdem - "mit rechtsstaatlichen

    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist es damit im Zulassungsverfahren verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich des möglichen Verfahrenshindernisses der Doppelverfolgung einzutreten, solange es die Rechtsbeschwerde - aus anderen Gründen - nicht zugelassen hat (KG Berlin vom 13.09.2000 - 2 Ss 193/00 -, juris Rn. 3, 4).
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