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   KG, 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05   

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https://dejure.org/2005,31081
KG, 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 (https://dejure.org/2005,31081)
KG, Entscheidung vom 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 (https://dejure.org/2005,31081)
KG, Entscheidung vom 01. November 2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 (https://dejure.org/2005,31081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis für den ordnungsgemäßen Eingang eines Faxschreibens; Fehlende Feststellung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift bei Gericht zu Lasten des Rechtsmittelführers; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Vorlage des Sendeberichts

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; StPO § 346 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 346 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 24
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.11.1998 - 3 Ws (B) 551/98
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Läßt sich jedoch nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift bei Gericht eingegangen ist, geht dies, anders als in Fällen, in denen lediglich der rechtzeitige Eingang fraglich ist, zu Lasten des Rechtsmittelführers mit der Folge, daß ein Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln ist (vgl. Senat, Beschluß vom 2. November 1996 - 3 Ws (B) 551/98 - OLG Karlsruhe aaO; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; OLG Hamm NStZ 1982, 43).
  • OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Läßt sich jedoch nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift bei Gericht eingegangen ist, geht dies, anders als in Fällen, in denen lediglich der rechtzeitige Eingang fraglich ist, zu Lasten des Rechtsmittelführers mit der Folge, daß ein Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln ist (vgl. Senat, Beschluß vom 2. November 1996 - 3 Ws (B) 551/98 - OLG Karlsruhe aaO; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; OLG Hamm NStZ 1982, 43).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.1993 - 3 Ss 100/93

    Revision; Begründung; Telefax; Fax; Sendebericht

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Allein der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1995 - 1 Ws 204/95
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Allein der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 2 Ws 673/90
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05
    Läßt sich jedoch nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift bei Gericht eingegangen ist, geht dies, anders als in Fällen, in denen lediglich der rechtzeitige Eingang fraglich ist, zu Lasten des Rechtsmittelführers mit der Folge, daß ein Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln ist (vgl. Senat, Beschluß vom 2. November 1996 - 3 Ws (B) 551/98 - OLG Karlsruhe aaO; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; OLG Hamm NStZ 1982, 43).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Ein solcher Fall liegt auch bei Ausfall oder Empfangsfehlern des die Revisionsbegründung empfangenden Faxgeräts des Gerichts vor (vgl. auch KG NStZ-RR 2007, 24).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

    Lässt sich aber nicht feststellen, ob eine Rechtsmittelschrift überhaupt bei Gericht eingegangen ist, geht dies zu Lasten des Rechtsmittelführers (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 200; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; KG NStZ-RR 2007, 24; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 44 Rn. 17).
  • OLG Köln, 31.05.2016 - 1 RBs 110/16

    Vorlage des Faxjournals kein ausreichender Beleg für fristgerechten Eingang eines

    a) Soweit für den vorgelegten Einspruchsschriftsatz vorn 17 Oktober 2014 das Faxjournal des Verteidigers dessen Absendung an diesem Tage um 12:52 Uhr ausweist, genügt dies nicht, um den Eingang bei der Behörde zu belegen (KG NStZ-RR 2007, 24 ; zust. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 59. Auflage 2016, Erni, Rz. 139a).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20

    Zweifel an Fristwahrung für Rechtsbeschwerdeeinlegung per Telefax

    Der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 bei juris; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303).
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