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   OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09   

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OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09 (https://dejure.org/2009,16435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2009 - 2 Ss 195/09 (https://dejure.org/2009,16435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 2 Ss 195/09 (https://dejure.org/2009,16435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 267; StGB § 351b
    Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr; Schädigungsvorsatz;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten im Urteil; Begriff des gefährlichen Eingriffs i.S. von § 315b Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StGB § 351b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StGB § 351b
    Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten im Urteil; Begriff des gefährlichen Eingriffs i.S. von § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 22.08.2002 - Ss 186/02
    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Die Gesamtstrafenbildung nach § 53 Abs. 1 StGB stellt die Regel, Abs. 2 S. 2 der Vorschrift stellt die Ausnahme dar, deren Anwendung grundsätzlich besonders zu begründen ist (KG Berlin, Beschluss vom 22. August 2002 - (5) Ss 186/02 (234/02) -, zitiert nach juris Rn. 4; Fischer, StGB, 56. Auflage, § 53 Rn. 6).

    Der Erziehungsgedanke hat im Jugendgerichtsgesetz seine Ausprägung gefunden, gehört aber nicht zu den in § 46 StGB aufgeführten Grundsätzen der Strafzumessung (vergleiche dazu eingehend: KG Berlin, Beschluss vom 22. August 2002 - (5) Ss 186/02 (234/02) -, zitiert nach juris Rn. 5, 6), an denen sich die Ermessensausübung nach § 53 Abs. 2 S. 2 StGB zu orientieren hat (Fischer, StGB, 56. Auflage, § 53 Rn. 7).

    Zudem wird nicht berücksichtigt, dass das angeblich erzieherische Vorgehen den Angeklagten vor der zwangsläufigen Erhöhung der Freiheitsstrafe bewahrt, welches häufig gegenüber dem Bestehenlassen der Geldstrafe das von der Strafart her schwerere Übel darstellt (KG Berlin, Beschluss vom 22. August 2002 - (5) Ss 186/02 (234/02); mit Verweis auf BGHSt 35, 208, 212 und weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Grundlage dieser revisionsrechtlichen Beweiswürdigungsprüfung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 Ss 528/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02 - = StraFo 2003, 133, BGH NStZ 1985, 184).

    Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr i. S. von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (vgl. BGHSt, a.a.O.; BGH StraFo 2006, 122; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 Ss 528/07 - = NZV 2008, 261 f.; jeweils m.w.N.; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 315 b, Rdnrn. 9 ff., insbesondere 9 a, 14 m.w.N.).

    Auch darauf kann aber nicht verzichtet werden (vergleiche dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 08. Januar 2008 - 3 Ss 528/07 -, zitiert nach juris Rn. 10).

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2003 (BGHSt 48, 233 ff.) ist der Anwendungsbereich des verkehrsfeindlichen Innenangriffs jedoch deutlich eingeschränkt.
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Andernfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Artikel 103 Abs. 1 GG) vor (vergleiche dazu ausführlich: BGHSt 19, 88, 89; BGH, Beschluss vom 01. Dezember 1987 - 5 StR 458/87 -, zitiert nach juris Orientierungssatz und Rn. 4 ff. mit Hinweis auf die abweichende Meinung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 08. März 1984 - 2 StR 929/83 -, wonach grundsätzlich kein förmlicher Hinweis erforderlich ist, sondern eine formlose Unterrichtung des Angeklagten ausreichen soll).
  • BGH, 10.11.2005 - 4 StR 431/05

    Fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutiver

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr i. S. von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (vgl. BGHSt, a.a.O.; BGH StraFo 2006, 122; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 Ss 528/07 - = NZV 2008, 261 f.; jeweils m.w.N.; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 315 b, Rdnrn. 9 ff., insbesondere 9 a, 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Grundlage dieser revisionsrechtlichen Beweiswürdigungsprüfung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 Ss 528/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02 - = StraFo 2003, 133, BGH NStZ 1985, 184).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Zudem wird nicht berücksichtigt, dass das angeblich erzieherische Vorgehen den Angeklagten vor der zwangsläufigen Erhöhung der Freiheitsstrafe bewahrt, welches häufig gegenüber dem Bestehenlassen der Geldstrafe das von der Strafart her schwerere Übel darstellt (KG Berlin, Beschluss vom 22. August 2002 - (5) Ss 186/02 (234/02); mit Verweis auf BGHSt 35, 208, 212 und weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07

    Beweiswürdigung; Mitteilung; Einlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 - = StV 2008, 401; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2007 - 3 Ss 262/02 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Andernfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Artikel 103 Abs. 1 GG) vor (vergleiche dazu ausführlich: BGHSt 19, 88, 89; BGH, Beschluss vom 01. Dezember 1987 - 5 StR 458/87 -, zitiert nach juris Orientierungssatz und Rn. 4 ff. mit Hinweis auf die abweichende Meinung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 08. März 1984 - 2 StR 929/83 -, wonach grundsätzlich kein förmlicher Hinweis erforderlich ist, sondern eine formlose Unterrichtung des Angeklagten ausreichen soll).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
    Grundlage dieser revisionsrechtlichen Beweiswürdigungsprüfung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 Ss 528/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02 - = StraFo 2003, 133, BGH NStZ 1985, 184).
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