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   OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09   

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https://dejure.org/2009,4769
OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09 (https://dejure.org/2009,4769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2009 - 2 Ss 197/09 (https://dejure.org/2009,4769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 2 Ss 197/09 (https://dejure.org/2009,4769)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts durch Annahme von Geldern des Mandanten bei anderweitiger Verwendung ohne Einrichtung des Anderkontos; Annahme der schadensgleichen Vermögensgefährdung bei Zugriff auf die auf dem allgemeinen Geschäftskonto eingezahlten ...

  • Judicialis

    StGB § 266

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266
    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei Begehung einer Untreue durch einen Rechtsanwalt durch Annahme von Mandantengeldern auf einem Eigenkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 42 Ns 70/08
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Das Verhalten des Rechtsanwalts stellt nur dann keinen Verstoß gegen die Treuepflicht dar und führt nur dann nicht zu einem Nachteil i.S.d. § 266 StGB, wenn er uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2003, in NStZ-RR 2004, 54; BGHSt 15, 342, 344; BGHR StGB § 266 Nachteil 56).
  • OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03

    Strafverfahren, Strafzumessung, kurzzeitige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Als Ausnahmevorschrift bedarf die Anwendung des § 47 StGB einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2003, 1 Ss 318/03; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. August 2004, 2 Ss 127/04; jeweils zitiert nach juris), die in dem angefochtenen Urteil nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist.
  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH dann gegeben, wenn die Gefährdung nach wirtschaftlicher Betrachtung bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage bedeutet (vgl. BGHSt 44, 376, 384; 48, 354, 357 ) .
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Die Gefahr eines endgültigen Verlusts eines Vermögensbestandteils muss vielmehr so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 51, 165, 177; BGH NJW 2008, 1827).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH dann gegeben, wenn die Gefährdung nach wirtschaftlicher Betrachtung bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage bedeutet (vgl. BGHSt 44, 376, 384; 48, 354, 357 ) .
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach der Rechtsprechung dann, wenn eine Geldstrafe im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und an den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40 ).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Die Gefahr eines endgültigen Verlusts eines Vermögensbestandteils muss vielmehr so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 51, 165, 177; BGH NJW 2008, 1827).
  • OLG Dresden, 12.02.1997 - 1 Ss 586/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Insoweit dürfen zwar besondere berufliche Pflichten eine Rolle spielen, soweit sie eine unmittelbare Beziehung zur Straftat haben, insbesondere wenn die berufliche Stellung gerade für das verletzte Rechtsgut erhöhte Pflichten begründet (vgl. BGH, NStZ 1988, 175; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 1997, 1 Ss 586/96, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Das Verhalten des Rechtsanwalts stellt nur dann keinen Verstoß gegen die Treuepflicht dar und führt nur dann nicht zu einem Nachteil i.S.d. § 266 StGB, wenn er uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2003, in NStZ-RR 2004, 54; BGHSt 15, 342, 344; BGHR StGB § 266 Nachteil 56).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 578/87

    Strafzumessung - Strafschärfungsgrund - Straftat - Privater Lebensbereich -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
    Insoweit dürfen zwar besondere berufliche Pflichten eine Rolle spielen, soweit sie eine unmittelbare Beziehung zur Straftat haben, insbesondere wenn die berufliche Stellung gerade für das verletzte Rechtsgut erhöhte Pflichten begründet (vgl. BGH, NStZ 1988, 175; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 1997, 1 Ss 586/96, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 17.08.2004 - 2 Ss 127/04
  • OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19

    Bestimmungsgemäßer Umgang mit Fremdgeldern auf Rechtsanwaltskonto mit nicht

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend geht die Kammer davon aus, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, der Untreue in der Variante des Treubruchtatbestandes strafbar macht (BGH NJW 2015, 1190; BGH NStZ 2015, 277; BGH NStZ-RR 2004, 54; OLG Hamm NStZ 2010, 334).

    Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung kann nach derzeitigen Erkenntnisstand auch nicht aus einer schlechten wirtschaftlichen Situation des Angeklagten hergeleitet werden kann (dazu vgl. BGHSt 52, 182; OLG Hamm NStZ 2010, 334; Schneider NStZ 2013, 498 [500 f.]).

  • LG Coburg, 08.10.2015 - 3 KLs 105 Js 8958/12

    Gesamtfreiheitsstrafe, Einkommen, Lebensunterhalt, Untreue, Unterlassen,

    Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung ist jedoch anzunehmen, wenn der Angeklagte, der die Gelder nicht auf einem Anderkonto einzahlt, sondern auf seinem normalen Geschäftskonto belässt, selbst nicht überausreichend eigene flüssige Mittel verfügt, um die entsprechenden Beträge vollständig auszukehren (BGH, a.a.O., OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009, 2 Ss 197/09).
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