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   OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85   

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https://dejure.org/1985,4909
OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85 (https://dejure.org/1985,4909)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.11.1985 - 2 Ss 198/85 (https://dejure.org/1985,4909)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. November 1985 - 2 Ss 198/85 (https://dejure.org/1985,4909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den Termin einer Berufungshauptverhandlung; Ermittlung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten als Grundlage für den Schuldausspruch und Strafausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 240
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
    Nur eine Wiederholung des fehlerhaften Prozeßabschnittes in Anwesenheit der Verteidigerin hätten zu einer Heilung des Verfahrensfehlers führen können (BGHSt 9, 243; KMR a.a.O. § 337 Randnr. 41).
  • OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83

    Berichterstatter-Vortrag; Verlesung des erstinstanzlichen Urteils;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
    Auch sie sollen Grundlagen für Schuld- und Strafausspruch erbringen (KHR 7. Aufl. § 338 StPO Rdnr. 55; OLG Stuttgart, Die Justiz 1964, 172; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 85, 379).
  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
    Die Einhaltung derjenigen Verfahrensvorschriften, deren Verletzung einen absoluten Revisionsgrund darstellt, ist unverzichtbar (BGH NJW 1976, 1108; KMR a.a.O., § 344 Randn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
    Insoweit unterliegt die Feststellung (= Entscheidung) des Vorsitzenden der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH NJW 1953, 115; OLG Zweibrücken a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
    Die unterbliebene Beiordnung eines Pflichtverteidigers für diesen Termin begründet die Abwesenheitsrüge nach § 338 Mr. 5 StPO (BGHSt 15, 306 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60] ; OLG Zweibrücken -1. Strafsenat- GA 1985, Pikart in Karlsruher Kommentar § 338 StPO Randnr. 79 m.w.N.) Zwar hatte im vorliegenden Fall der Vorsitzende eingangs der Hauptverhandlung vom 6. März 1985 festgestellt, daß ein Fall notwendiger Verteidigung nicht gegeben sei.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

    In Ansehung eines im Ermittlungsverfahren erstatteten umfangreichen Gutachtens zur Glaubwürdigkeit der kindlichen Opferzeugin war ferner auch unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Sachlage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ( vgl. Senat, StV 1986, 240; OLG Karlsruhe, StV 1991, 199, 200; OLG Düsseldorf, StV 1993, 237 ).
  • LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13

    Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung

    Der Fall, dass ein wichtiger Zeuge seine Aussage in wesentlichen Punkten wiederholt geändert hat und ihm das vorzuhalten ist (OLG Zweibrücken StV 1986, 240), liegt nicht vor.
  • OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 72/93

    Notwendige Verteidigung; Akteneinsicht; Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage;

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  • OLG Zweibrücken, 08.06.2021 - 1 Ws 131/21

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung bei anwaltlichem Beistand

    Verändert ein Zeuge im Verlaufe des Verfahrens seine Aussage und ist damit zu rechnen, dass Vorhalte notwendig werden, die Kenntnis vom Akteninhalt erfordern, ist die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 06. November 1985 - 2 Ss 198/85, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1991 - 2 Ss 13/91

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat; Akteninhalt; Notwendige Verteidigung;

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