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   OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10   

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OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10 (https://dejure.org/2011,3835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2011 - 2 Ss 222/10 (https://dejure.org/2011,3835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 2 Ss 222/10 (https://dejure.org/2011,3835)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Fahrerlaubnis, ausländische, Auswirkungen

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 StGB, § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 21 Abs 2 Nr 1 StVG, § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 Nr 2 FeV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erkundigungspflicht des Betroffenen hinsichtlich der Geltung seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Inland - kein vermeidbarer Verbotsirrtum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur Führung eines Kraftfahrzeugs durch Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Vorliegen eines Verbotsirrtums bei unbewusster Fahrlässigkeit gem. § 17 Strafgesetzbuch (StGB)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Fahrerlaubnisentziehung - Erkundigungspflicht über Gültigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht zur Führung eines Kfz bei ausländischer Fahrerlaubnis; Verbotsirrtum bei unbewusster Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 154 (Ls.)
  • NZV 2011, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
    Nach der - auch vom Senat vertretenen (vgl. OLG Koblenz 2 Ws 206/10 v. 21.12.2010) - überwiegenden Auffassung der Obergerichte (vgl. OVG Koblenz SVR 2009, 396; BayrVGH, Beschl. 11 Cs 08.832 v. 11.08.2008 - juris Rdnr. 21; OLG Oldenburg aaO.; OLG Celle NStZ-RR 2009, 110) wie auch des Schrifttums (vgl. Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 21 Rdnr. 6a; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 21 Rdnr. 2a) entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08

    Keine Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
    Nach der - auch vom Senat vertretenen (vgl. OLG Koblenz 2 Ws 206/10 v. 21.12.2010) - überwiegenden Auffassung der Obergerichte (vgl. OVG Koblenz SVR 2009, 396; BayrVGH, Beschl. 11 Cs 08.832 v. 11.08.2008 - juris Rdnr. 21; OLG Oldenburg aaO.; OLG Celle NStZ-RR 2009, 110) wie auch des Schrifttums (vgl. Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 21 Rdnr. 6a; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 21 Rdnr. 2a) entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf.
  • OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10

    Rechtswirkungen eines in Tschechien nach Ablauf einer in Deutschland verhängten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
    Allerdings ist ein Mitgliedstaat berechtigt, den Führerschein eines anderen Mitgliedstaates dann nicht anzuerkennen, wenn der Führerschein unter Missachtung der in Art. 7 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellten Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt worden ist und sich dies auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt (EuGH aaO, Abs.-Nr. 67-72; BVerwG, aaO; OLG Oldenburg NZV 2010, 305).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist grundsätzlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllt hat (EuGH aaO, Abs.-Nr. 53; BVerwG NJW 2009, 1689 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
    Der vom Oberverwaltungsgericht Münster (SVR 2009, 433 ff.) vertretenen Auffassung, wonach die Nichtanerkennung der bis zum 19. Januar 2009 erworbenen EU-/EWR-Fahrerlaubnisse durch den Aufenthaltsstaat - bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen - der Umsetzung in Gestalt einer konstitutiven Einzelfallentscheidung bedarf, folgt der Senat nicht.
  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
    Nach der - auch vom Senat vertretenen (vgl. OLG Koblenz 2 Ws 206/10 v. 21.12.2010) - überwiegenden Auffassung der Obergerichte (vgl. OVG Koblenz SVR 2009, 396; BayrVGH, Beschl. 11 Cs 08.832 v. 11.08.2008 - juris Rdnr. 21; OLG Oldenburg aaO.; OLG Celle NStZ-RR 2009, 110) wie auch des Schrifttums (vgl. Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 21 Rdnr. 6a; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 21 Rdnr. 2a) entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf.
  • AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11

    Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in

    Aus § 28 Abs. 4 S. 2 FeV in der seit dem 19. Januar 2009 geltenden Fassung folgt nichts anderes: Danach kann (nicht: muss) die Behörde in den Fällen des § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und 3 FeV einen feststellenden Verwaltungsakt über die fehlende Fahrberechtigung erlassen (OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf OVG Koblenz, Urteil vom 31.10.2008 Az.: 10 A 10851/08 = SVR 2009, 396; Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 21 Rdnr. 6a; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 21 Rdnr. 2a).

    Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Täter einen Tatbestand rechtswidrig verwirklicht, indem er objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt und durch diesen Pflichtverstoß eine Rechtsgutverletzung verursacht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 15 Rdnr. 12).

    Zwar enthält die Vorschrift keine Beschränkung auf Vorsatztaten, so dass sie grundsätzlich auch auf fahrlässig begangene Delikte Anwendung finden kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Joecks, in: Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 1, § 17 Rdnr. 73).

    Nach allgemeiner Auffassung kommt ein Verbotsirrtum in den Fällen einer - wie hier vorliegenden - unbewussten Fahrlässigkeit jedoch ausschließlich in Form der sog. Regelunkenntnis in Betracht, in den Fällen also, in denen dem Täter auch bei vorsätzlichem Handeln die Unrechtseinsicht gefehlt hätte (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Sternberg-Lieben, in: Schönke-Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 17 Rdnr. 9; Vogel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, Bd. 1., 12. Aufl. 2006, § 17 Rdnr. 109).

    In einem solchen Fall ist im Bereich der unbewussten Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts für die Annahme eines Verbotsirrtums mit der Möglichkeit einer Strafmilderung gem. § 17 StGB kein Raum (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Sternberg-Lieben, in: Schönke-Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 17 Rdnr. 9).

    Das im Subjektiven geminderte Tatunrecht wird schon durch die fahrlässige Begehungsweise des Tatbestands und seiner deutlich herabgesetzten Rechtsfolgenandrohung erfasst (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Joecks, in: Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 1, § 17 Rdnr. 73).

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110, OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 = NJW 2008, 243; LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69; ähnlich auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10).

  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11

    EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche

    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer a.a.O., § 28 FeV, Rn. 39).

    Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 2. September 2011 verwiesen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris").

  • OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter

    Einer förmlichen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis bedurfte es nicht, vgl. Senat DAR 2010, 338;OLG Koblenz, Beschl. vom 7.2.2011, Aktz. 2 Ss 222/10 bei juris).
  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer aaO., § 28 FeV, Rn. 39).

    Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 2. September 2011 verwiesen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris").

  • AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16

    Regressanspruch Kfz-Haftpflichtversicherung - Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Nach der überwiegenden Auffassung der Obergerichte, auf deren Rechtsprechung das Gericht die Beteiligten im Termin bereits hingewiesen hat, entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen von § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits zum Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011, 2 Ss 222/10; Bayr. VGH Beschluss vom 11.08.2008, 11 Cs 08.032).

    Es liegt im Gegensatz zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Februar 2011 (2 Ss 222/10) kein Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB vor.

  • OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der

    Der Besitz eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins ist grundsätzlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber am Tag der Erteilung des Führerscheins die unionsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat (EuGH in st. Rspr., zuletzt C-419/10 v. 26.04.2012 [Hofmann] Rn. 46, vgl. NJW 2012, 1935; Senat, Beschl. 2 Ss 222/10 v. 07.02.2011 - juris u. 2 Ss 208/11 v. 24.05.2012).
  • OLG Celle, 10.05.2012 - 32 Ss 59/12

    Erteilung der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat bei bestandskräftiger

    Sinn und Zweck der Vorschrift, im allgemeinen Interesse der öffentlichen Verkehrssicherheit die Umgehung der im deutschen Recht vorgesehenen besonderen Voraussetzungen für die Neuerteilung einer versagten oder entzogenen Fahrerlaubnis zu verhindern, sind nur dann zu erreichen, wenn beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV ausländische Fahrerlaubnisse bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an unwirksam sind (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 154 nach juris; OLG Hamburg DAR 2011, 647 nach juris.; Hentschel-Dauer a. a. O., § 28 FeV Rdnr. 39).
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