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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1237
OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit" durch Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der mäßigen Geschwindigkeit i.S.d. § 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Befahren einer Fahrradstraße mit einem Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf Radweg - darf man hier mit Pkw nur 30 km/h fahren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Begriff der mäßigen Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tempo 30 auf Fahrradstraßen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Fahrradstraßen gilt Tempo 30

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeit in Fahrradstraße

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahrradstraße - mäßige Geschwindigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fahrradstraße: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Fahrradstraßen dürfen höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h befahren werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höchstgeschwindigkeit für Pkws auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrradstraßen dürfen höchstens mit 30 km/h befahren werden - OLG hebt in Grundsatzentscheidung Freispruch der Vorinstanz auf

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1299 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 60
  • NZV 2007, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).

    Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).

    Verfassungsrechtliche Bedenken scheiden daher dann aus, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Normzusammenhangs, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmung gewinnen lässt (BGHSt 42, 79) und die Vorschriften in ihrem Sinngehalt vom Normadressaten noch erfasst werden können (KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 33).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).

    Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).

  • BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84

    Bahnübergang; Geschwindigkeit; Einhaltung; Nähern; Kraftfahrer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.1988 - 5 Ss OWi 118/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
  • OLG Hamm, 20.08.1999 - 9 U 9/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der durch den Fahrgast

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    In § 5 Abs. 8 StVO soll es dagegen auf die konkreten Verkehrsverhältnisse und die sich daraus ergebende Beherrschbarkeit der beim Überholen entstehenden Gefahren ankommen (OLG Hamm NZV 2000, 126).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Auch noch nicht sichtbare Fahrradfahrer können jederzeit - etwa aus einer Seitenstraße oder aus einer Ausfahrt - in diese einfahren (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 421 zur "Spielstraße"), wobei sie - auch wenn sie bei Einfahrt in die Fahrradstraße die Vorfahrtsregeln beachten müssen - regelmäßig darauf vertrauen werden, dass in der Fahrradstraße eine "mäßige" Geschwindigkeit herrscht.
  • BVerfG, 25.07.1968 - 2 BvR 270/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 StVO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Insbesondere in Bußgeldsachen dürfen die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot wegen der weniger einschneidenden Folgen eines Verstoßes nicht überspannt werden (BVerfG DAR 1968, 329; BGHSt 27, 321; Göhler, OWiG, zu § 3 Rn. 5).
  • OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Der in der Straßenverkehrsordnung mehrfach benutzte Begriff der jeweils im konkreten Regelungszusammenhang auszulegenden mäßigen Geschwindigkeit lässt sich auch im Bereich der Fahrradstraßen aus dem dort vorherrschenden Verkehr im Wege der Auslegung für jeden Verkehrsteilnehmer vorausschauend ohne weiteres erschließen (vgl. OLG Köln VRS 68, 382 zum Begriff der Schrittgeschwindigkeit).
  • OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 13 U 342/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Schienenfahrzeug an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der

    § 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754; BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60; OLG Stuttgart, a.a.O.; Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1; KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.11.2019 - 1 RBs 220/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung; verkehrsberuhigter Bereich;

    Dies ist nach Bewertung des Senats unabhängig von den hierzu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzlich der Fall, so dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, insoweit die nähere Definition der Rechtsprechung zu überlassen (OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 -, juris; ebenso für den Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. November 2017, 2 Ss 24/05 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    § 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754; BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60; OLG Stuttgart, a.a.O.; Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1; KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.).
  • KG, 12.03.2008 - 2 Ss 264/07

    Verwendung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" im Tatbestand eines Urteils

    Kann unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhanges eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung der gesetzlichen Bestimmung gefunden und der Sinngehalt einer Vorschrift von dem Normadressat noch erfasst werden, bestehen gegen die Verwendung derartiger Begriffe keine verfassungsmäßigen Bedenken [vgl. OLG Karlsruhe VRS 111, 447, 449 ].
  • VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 4 K 20.335

    Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Werbeanlage

    Schon daraus folgt, dass sich der Kraftfahrzeugverkehr in den vorherrschenden Fahrradverkehr einpassen muss (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 7.11.2006 - 2 Ss 24/05 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - III-2 Ss 24/05 - 16/05 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8779
OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - III-2 Ss 24/05 - 16/05 III (https://dejure.org/2005,8779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2005 - III-2 Ss 24/05 - 16/05 III (https://dejure.org/2005,8779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - III-2 Ss 24/05 - 16/05 III (https://dejure.org/2005,8779)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung des Haupttäters im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung durch den Gehilfen

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung auf Grund fehlerhafter tatrichterlicher Feststellungen; Voraussetzungen einer Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung; Annahme der Beihilfe durch positives Tun bei bloßer Anwesenheit ...

  • Judicialis

    StGB § 13; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 50; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 253; ; StGB § 255

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 336
  • StV 2006, 695
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1998 - 2 StR 40/98

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Grundsätzlich reicht bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns zu begründen (vgl. nur BGH in NStZ 2002, 139 und NStZ 1998, 622).

    Es ist fernliegend, dass sich der zur Tat bereits entschlossene G. durch das Verhalten der Angeklagten in irgendeiner Weise hätte beeinflussen lassen, zumal dieser bereits zuvor gemeinsam mit R. entsprechende Raubüberfälle begangen hatte (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 622).

  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82

    Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Jedoch ist auch in diesem Fall - wie bei jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit für positives Tun - ein durch Handeln erbrachter Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbare Voraussetzung (BGHR, StGB § 27 Abs. 1.Vorsatz 2; BGH - 2. Strafsenat - StV 1982, 516; LK-Roxin, StGB, 11. Auflage § 27 Rn. 15; a.A. BGH - 3. Strafsenat - StV 1982, 518 mit ablehnenden Anmerkungen von Rudolphi); dieser kann im Einzelfall schon darin bestehen, dass der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitfährt oder mitgeht, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Hauttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGH NStZ 1995, 490).

    Eine solche kann nach den bisherigen Feststellungen insbesondere nicht aus vorangegangenem Tun begründet werden (vgl. hierzu BGH StV 1982, 516).

  • BGH, 30.01.1992 - 1 StR 768/91

    Prüfung von einzelfallbezogenen und vertypten Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Das Verbot der Doppelverwertung (§ 50 StGB) steht dem nicht entgegen, weil der besondere Milderungstatbestand durch die Annahme eines minder schweren Falles noch nicht "verbraucht" ist (BGH StV 1992, 371, 372; NStZ 1988, 128).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Grundsätzlich reicht bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns zu begründen (vgl. nur BGH in NStZ 2002, 139 und NStZ 1998, 622).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Jedoch ist auch in diesem Fall - wie bei jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit für positives Tun - ein durch Handeln erbrachter Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbare Voraussetzung (BGHR, StGB § 27 Abs. 1.Vorsatz 2; BGH - 2. Strafsenat - StV 1982, 516; LK-Roxin, StGB, 11. Auflage § 27 Rn. 15; a.A. BGH - 3. Strafsenat - StV 1982, 518 mit ablehnenden Anmerkungen von Rudolphi); dieser kann im Einzelfall schon darin bestehen, dass der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitfährt oder mitgeht, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Hauttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGH NStZ 1995, 490).
  • BGH, 04.09.1987 - 2 StR 399/87

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung - Vorliegen einer Beihilfehandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Denn aufgrund der erheblichen Entfernung zu dem in Wuppertal gelegenen Tatort war zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Sicherung des Gewahrsams an der Beute eingetreten (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1, Hilfeleisten 1).
  • BGH, 16.11.1987 - 3 StR 506/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Das Verbot der Doppelverwertung (§ 50 StGB) steht dem nicht entgegen, weil der besondere Milderungstatbestand durch die Annahme eines minder schweren Falles noch nicht "verbraucht" ist (BGH StV 1992, 371, 372; NStZ 1988, 128).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
    Erst zu diesem Zeitpunkt hat die Angeklagte, die bereits zuvor mit den beiden umhergefahren war, - zufällig - von deren Plan Kenntnis erlangt und sich in der Folgezeit - notgedrungen - weiter im Fahrzeug aufgehalten (vgl. dazu BGH NStZ 1993, 233 und BGHR, StGB § 27 Abs. 1, Hilfeleisten 17).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Neben diesen objektiven Merkmalen bedarf es zur Begründung einer strafbaren Beihilfehandlung eines doppelten Gehilfenvorsatzes, d.h. neben dem Vorsatz hinsichtlich einer die Haupttat fördernden Handlung muss sich der Vorsatz des Gehilfen auch auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale der Haupttat beziehen (vgl. u.a. NStZ-RR 05, 336).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Insofern konnte dem zur Falschaussage entschlossenen P. durch die Reaktion des Angeklagten der subjektive Eindruck zustimmender Bestärkung vermittelt worden sein, was als psychische Beihilfe zu dessen uneidlicher Falschaussage zu werten wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 490; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 336).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen

    (Vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385; BGH, Beschluss vom 03.03.1995 - 2 StR 32/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 17.03.1995 - 2 StR 84/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 422/95 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1996, 563; BGH, NStZ 2002, 139; BGH, NStZ-RR 2005, 336; BGH, NStZ-RR 2007, 37.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 2 Ss 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,46532
OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,46532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,46532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,46532)
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Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ohne ärztliche Untersuchung ausgestelltes Gesundheitszeugnis

Papierfundstellen

  • StV 2006, 471
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22

    Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung

    Dies ist i.d.R. gegeben, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343; BGHSt 6, 90; OLG Frankfurt, StV 2006, 471).
  • LG Kiel, 30.09.2013 - 7 Qs 73/13

    Unrichtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses

    Unrichtig ist ein ärztliches Zeugnis regelmäßig, wenn es über einen Befund ausgestellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat (LK, StGB, 12. Aufl., 278 Rn. 7; Münchener Kommentar, StGB, 27. Aufl., § 278 Rn. 4; Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 278 Rn. 2; OLG Frankfurt, StV 2006, 471-473; BGH, NStZ-RR 2007, 343-345); denn ein ärztliches Zeugnis begründet gerade das Vertrauen, dass die fachlichen Ausführungen auf einer tragfähigen Grundlage beruhen.
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