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   KG, 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 - 3 Ws (B) 584/04   

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https://dejure.org/2005,32850
KG, 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 - 3 Ws (B) 584/04 (https://dejure.org/2005,32850)
KG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 - 3 Ws (B) 584/04 (https://dejure.org/2005,32850)
KG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 2 Ss 241/04 - 3 Ws (B) 584/04 (https://dejure.org/2005,32850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines fehlerhaften Absehens der Anordnung eines Regelfahrverbots durch einen Tatrichter; Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 Prozent; Behandlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer Stadtautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
    Sofern - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegen, ist nach der zugrunde liegenden normativen Vorbewertung bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284) - regelmäßig von einer groben Pflichtverletzung des Betroffenen als Kraftfahrzeugführer im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 43, 241, 247 f.; KG, Beschluß vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
    Sofern - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegen, ist nach der zugrunde liegenden normativen Vorbewertung bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284) - regelmäßig von einer groben Pflichtverletzung des Betroffenen als Kraftfahrzeugführer im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 43, 241, 247 f.; KG, Beschluß vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
    Sofern - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegen, ist nach der zugrunde liegenden normativen Vorbewertung bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284) - regelmäßig von einer groben Pflichtverletzung des Betroffenen als Kraftfahrzeugführer im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 43, 241, 247 f.; KG, Beschluß vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - m.w.N.).
  • KG, 05.11.2001 - 3 Ws (B) 416/01
    Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. KG, Beschluß vom 5. November 2001 - 3 Ws (B) 416/01 - m.w.N.) sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Berliner Stadtautobahn in der Regel - wie es auch das Amtsgericht zutreffend annimmt - als innerörtliche Verstöße zu behandeln; denn die nach der Tatbegehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften differenzierenden Regelungen des Bußgeldkatalogs sind auf die im Bereich geschlossener Ortschaften höhere abstrakte Gefährlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen, ohne daß es dabei auf die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Straße ankommt.
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

    aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei [...]]).
  • KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Berliner Stadtautobahn als innerörtliche Verstöße zu behandeln sind; denn die nach der Tatbegehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften differenzierenden Regelungen des Bußgeldkatalogs sind auf die im Bereich geschlossener Ortschaften höhere abstrakte Gefährlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen, ohne dass es dabei auf die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Straße ankommt (vgl. etwa Senat, VRS 109, 130).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist eine beharrliche Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 - und vom 19. Januar 2005 - 3 Ws (B) 584/04, beide juris).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

    Allein daraus, dass der untere Tabellengrenzwert des ein Fahrverbot indizierenden Regelbereichs (sog. "Fahrverbotsschwelle" ) der Abstandsunterschreitung nach Nr. 12.5.3 der Tabelle 2 zum BKat hier nach Auffassung des Amtsgerichts nur knapp überschritten wurde, rechtfertigte eine Ausnahme vom Fahrverbot deshalb selbst bei Fehlen von Voreintragungen auch dann nicht, wenn dem Betroffenen aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei juris]).
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