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   OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09   

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OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09 (https://dejure.org/2009,20801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 Ss 247/09 (https://dejure.org/2009,20801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 Ss 247/09 (https://dejure.org/2009,20801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Strafaussetzung, Bewährung, besondere Umstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Gründen für eine Strafmilderung als Voraussetzung für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr; Erhebliche einschlägige Vorstrafen sowie Bewährungsversagen als Voraussetzung für das Aussetzen einer Freiheitsstrafe von mehr als einem ...

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Annahme besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB bei Strafaussetzung zur Bewährung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung besteht für das Tatgericht ein weiter Beurteilungsspielraum, den das Revisionsgericht zu beachten und die Entscheidung bis an die Grenze des noch Vertretbaren zu akzeptieren hat (vgl. BGH NStZ 1981, 61, 62; NStZ 2008, 276).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 537/83

    Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit fortgesetztem versuchtem Betrug

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    Eine solche isolierte Anfechtung wäre nur dann unzulässig, wenn der Rechtsfehler die Bemessung der Strafhöhe und Aussetzungsfrage beeinflusst hat (vgl. BGH 2 StR 537/83; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 318 Rdnr. 96 m.w.N.), etwa wenn beides auf dem selben rechtlichen oder tatsächlichen Irrtum beruht (vgl. OLG Köln VRS 96, 35, 36).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    Die auf die erhobene Sachrüge gebotene Überprüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch das Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. BGHSt 27, 70, 72 ) deckt Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht auf.
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    Die Revision kann auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt werden, wenn sich diese von der Strafzumessung trennen lässt (vgl. BGHSt 24, 164; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 318 Rdnr. 21a).
  • BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03

    Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    Die zur Bewährung der Strafaussetzung führenden Erwägungen sind außerdem rechtsfehlerhaft, wenn sie sich anhand der Urteilsfeststellungen nicht rechtfertigen lassen (vgl. BayOLG, NStZ-RR 2004, 42).
  • OLG Köln, 04.08.1998 - Ss 285/98
    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    Eine solche isolierte Anfechtung wäre nur dann unzulässig, wenn der Rechtsfehler die Bemessung der Strafhöhe und Aussetzungsfrage beeinflusst hat (vgl. BGH 2 StR 537/83; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 318 Rdnr. 96 m.w.N.), etwa wenn beides auf dem selben rechtlichen oder tatsächlichen Irrtum beruht (vgl. OLG Köln VRS 96, 35, 36).
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08

    Strafaussetzung und Maßregelaussetzung zur Bewährung (Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung besteht für das Tatgericht ein weiter Beurteilungsspielraum, den das Revisionsgericht zu beachten und die Entscheidung bis an die Grenze des noch Vertretbaren zu akzeptieren hat (vgl. BGH NStZ 1981, 61, 62; NStZ 2008, 276).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
    So sind in der Regel ein hoher Schaden und eine erhebliche kriminelle Intensität ebenso Anlass zur Erörterung wie eine besondere berufliche Stellung, die der Täter unter grober Verletzung des ihm entgegengebrachten Vertrauens zu Begehung seiner Tat missbraucht hat (vgl. BGH NStZ 1989, 527).
  • OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 59/13

    Nur ausnahmsweise Berücksichtigung des Prozess- und Verteidigungsverhalten des

    OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ss 241/07 - Beschluss vom 16.09.2009 - 2 Ss 247/09 - beide zitiert nach Burhoff-Online).
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