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   OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98   

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https://dejure.org/1998,8560
OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98 (https://dejure.org/1998,8560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.1998 - 2 Ss 253/98 (https://dejure.org/1998,8560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 1998 - 2 Ss 253/98 (https://dejure.org/1998,8560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Sprungrevision, Strafbefehl, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen, Aufhebung, keine Ladung des Verteidigers, Anzeige der Vollmacht, Ladung des Verteidigers verfügt, kein EB bei den Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.12.1985 - 1 ObOWi 399/85

    Zweifel über die Zustellung einer Ladung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98
    Denn bei Fehlen eines Zustellungsnachweises ist auch bei bestehender Zweifel davon auszugehen, daß der Verteidiger zur Hauptverhandlung nicht geladen worden ist (BayObLG, Beschluß v. 20.12.1985 - 1 Ob OWi 399/85 - s. DAR 1986, 247).
  • BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung einer Rechtsnorm im

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98
    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140; BayObLG StV 1996, 534 = NStZ-RR 1996, 534 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98
    Die Nichtladung des Verteidigers trotz der Anzeige seiner Wahl führt - in der Regel - zur Urteilsaufhebung (BayObLG, a.a.O.; BGH VRS 78, 123).
  • BGH, 22.10.1993 - 2 StR 466/93

    Ablehnungsgrund - Wahrunterstellung - Rüge - Verfahrenstatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98
    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140; BayObLG StV 1996, 534 = NStZ-RR 1996, 534 mit weiteren Nachweisen).
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