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KG, 07.12.2001 - 5 Ws (B) 758/01, 2 Ss 272/01 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - 5 Ws (B) 758/01, 2 Ss 272/01 (https://dejure.org/2001,62478)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des …
Es liegt auch kein Fall vor, in welchem eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Entschuldigungsgründen im Urteil deshalb entbehrlich gewesen wäre, weil die von der Rechtsbeschwerde vorgetragen Umstände offensichtlich ungeeignet gewesen sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (…OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm VRS 68, 55 ff.; KG, Beschluss vom 07.12.2001, 2 Ss 272/01). - KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18
Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag
Denn nur so ist dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung möglich, ob das Amtsgericht die ihm bekannten oder erkennbaren, als Entschuldigungsgrund in Betracht kommenden Umstände rechtsfehlerfrei gewürdigt hat (vgl. etwa KG, Beschluss vom 7. Dezember 2001 - 5 Ws (B) 758/01 - [juris];… OLG Oldenburg aaO; OLG Karlsruhe NZV 2006, 217; OLG Brandenburg JMBl BB 2005, 94; OLG Hamm NZV 2003, 294; OLG Köln NStZ-RR 1999, 337). - OLG Hamm, 15.12.2011 - 5 RBs 185/11
Einspruchsverwerfung wegen Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung; …
Auf diesem Begründungsmangel kann das Urteil aber nicht beruhen, wenn die vom Amtsgericht übergangenen Tatsachen offensichtlich nicht geeignet waren, das Ausbleiben des Betroffenen genügend zu entschuldigen (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; BayObLG NStZ-RR 1999, 187; KG Berlin, Beschluss vom 07. Dezember 2001 - 2 Ss 272/01 - zitiert nach juris).