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   OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95   

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https://dejure.org/1996,3744
OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95 (https://dejure.org/1996,3744)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.1996 - 2 Ss 272/95 (https://dejure.org/1996,3744)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 2 Ss 272/95 (https://dejure.org/1996,3744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Insbesondere ist erkennbar, daß auch die zuungunsten des Angeklagten sprechenden Faktoren (UAS 14-15) -nämlich einerseits das völlig unkontrollierte Sichbetrinken und die vergleichbare Vorverurteilung (fahrl. Trunkenheit im Verkehr) aus dem Jahre 1990 sowie andererseits Art, Umfang, Schwere, Gefährlichkeit und Folgen der Rauschtat (Tod eines Menschen und schwerere Verletzungen zweier anderer; Gefährdung dritter Personen) als Anzeichen für den Gefährlichkeitsgrad des Rausches (vgl. nur BGHSt 38, 356, 361 m.w.N.) in die Gesamtbewertung nach § 56 Abs. 2 StGB miteinbezogen wurden.

    Die Strafkammer hat bei der rechtlich zulässigen Bewertung dieses Umstandes auch nicht die gegen den Angeklagten sprechenden äußerst schwerwiegenden tatbezogenen Merkmale der Rauschtat (BGHSt 38, 356, 361) übersehen, sondern diese ausdrücklich in ihre Abwägung miteinbezogen (UAS 16 l. Absatz).

  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes getroffene Wertung hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre oder wenn das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (BGH NStZ 1981, 389, 390; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1991, 331; wistra 1987, 211 = BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände besondere 3; BGHR a.a.O. Gesamtwürdigung 4; neuestens BGH, U.v.19.09.1995 -1 StR 431/95-; zum ganzen LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. Rdnr. 43; Dreher-Tröndle StGB 47. Aufl. Rdnr. 9 [m.w.N. zur Hinnahme des tatrichterlichen Ergebnisses "bis zur Grenze des Vertretbaren"]; jew. zu § 56; vgl. auch Hanack a.a.O. Rdnr. 239).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Die Strafzumessung, unter die auch die Entscheidung des Tatrichters über die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung fällt (vgl. dazu neuestens BGH U. v. 22.11.1995 -3 StR 478/95), ist grundsätzlich Sache des Tatrichters.
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Zwar werden nach ganz herrschender Auffassung -allerdings stets unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls- die Grundsätze der Strafaussetzung zur Bewährung bei der Aburteilung fahruntüchtiger Trunkenheitstäter (vgl. dazu nur BGHSt 24, 64 ff i.V.m. 24, 40 ff) zumindestens entsprechend auch für die Bestrafung schuldunfähiger Vollrauschtäter angewendet (Spendel a.a.O. Rdnr. 299; Cramer a.a.O.; LK-Paeffgen Rdnr. 99; differenzierend Tröndle a.a.O. Rdnr. 18; jew. zu § 323 a; aus der Rechtsprechung vgl. BayObLG DAR 1969, 234 b. Rüth; OLG Celle a.a.O.; NJW 1969, 1588, 1589; OLG Karlsruhe NJW 1975, 1936; OLG Koblenz VRS 52, 179, 180; OLG Oldenburg VRS 23, 46, 52 = NJW 1962, 693, 694 [LS]).
  • BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 1 St 401/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Eine solche Begründung wäre in der Tat rechtsfehlerhaft, weil zum einen nur auf die Reaktion von Einzelpersonen (BayObLG NJW 1978, 1337 f. = JR 1978, 513 f. m. Anm. Horn) und zum anderen auf ein Urteil abgestellt würde, das erst noch auf Rechtsfehler hin überprüft werden muß.
  • OLG Karlsruhe, 26.02.1993 - 3 Ss 170/92

    Bewährung; Strafaussetzung; Verkehrsdelikt; Trunkenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Das Landgericht hat aber den beiden Entscheidungen ausdrücklich nicht mehr als eine indizielle Bedeutung beigemessen, was nicht zu beanstanden ist (vgl. OLG Karlsruhe StV 1994, 188 ; zus. Tröndle a.a.O. § 56 Rdnr. 8 a).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes getroffene Wertung hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre oder wenn das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (BGH NStZ 1981, 389, 390; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1991, 331; wistra 1987, 211 = BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände besondere 3; BGHR a.a.O. Gesamtwürdigung 4; neuestens BGH, U.v.19.09.1995 -1 StR 431/95-; zum ganzen LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. Rdnr. 43; Dreher-Tröndle StGB 47. Aufl. Rdnr. 9 [m.w.N. zur Hinnahme des tatrichterlichen Ergebnisses "bis zur Grenze des Vertretbaren"]; jew. zu § 56; vgl. auch Hanack a.a.O. Rdnr. 239).
  • BGH, 19.09.1995 - 1 StR 431/95

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes getroffene Wertung hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre oder wenn das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (BGH NStZ 1981, 389, 390; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1991, 331; wistra 1987, 211 = BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände besondere 3; BGHR a.a.O. Gesamtwürdigung 4; neuestens BGH, U.v.19.09.1995 -1 StR 431/95-; zum ganzen LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. Rdnr. 43; Dreher-Tröndle StGB 47. Aufl. Rdnr. 9 [m.w.N. zur Hinnahme des tatrichterlichen Ergebnisses "bis zur Grenze des Vertretbaren"]; jew. zu § 56; vgl. auch Hanack a.a.O. Rdnr. 239).
  • OLG Braunschweig, 10.12.1965 - Ss 188/65
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Eine strafmildernde Wirkung solcher Verhaltensweisen wird allgemein anerkannt (OLG Braunschweig NJW 1966, 679 ff = VRS 31, 39 ff; wohl auch OLG Celle NJW 1968, 759, 760; OLG Köln VRS 26, 274, 277; Schönke-Schröder-Cramer StGB 24. Aufl. Rdnr. 30 a; Lackner StGB 21. Aufl. Rdnr. 16; SK-Horn StGB Rdnr. 23; LK-Spendel StGB 10. Aufl. Rdnr. 292; alle zu § 323 a).
  • BGH, 29.09.1988 - 1 StR 540/88

    Nachprüfung von Strafzumessungserwägungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Die festgestellte vorsätzliche Begehungsweise des Angeklagten darf im übrigen im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB weder bei der konkreten Strafzumessung (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollrausch 1; StV 1992, 230; zust. Lackner a.a.O. Rdnr. 16) noch bei der Abwägung nach § 56 Abs. 2 StGB zur Aussetzungsfrage (vgl. Gribbohm a.a.O. Rdnr. 38) als schulderhöhendes Moment herangezogen werden.
  • OLG Celle, 25.01.1968 - 1 Ss 516/67
  • OLG Karlsruhe, 01.04.1975 - 1 Ss 10/75
  • OLG Celle, 12.12.1968 - 1 Ss 438/68
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines

  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 76/91

    Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - Anwendung

  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Ein völlig unkontrolliertes Sich-Betrinken mag gegenüber einem eher behutsamen Alkoholgenuss durchaus eine andere Bewertung der Tat erlauben (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 198).
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