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   OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03   

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https://dejure.org/2003,6580
OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03 (https://dejure.org/2003,6580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2003 - 2 Ss 3/03 (https://dejure.org/2003,6580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 2 Ss 3/03 (https://dejure.org/2003,6580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlung gegen den Angeklagten unter Aliasnamen; Nach Geschäftsplan zuständiger Richter ; Rüge des Verstoßes gegen § 338 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge; Vortrag des richtigen Namens des Angeklagten ; Verhängung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 338; ; StPO § 344; ; GG Art. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338; StPO § 344; GG Art. 2
    Verfahrensrüge, gesetzlicher Richter, Aliasname, ausreichender Vortrag, Bagatelldelikt, Übermaßverbot, kurzfristige Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03
    In solchen Fällen ist aber durch die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe das Übermaßverbot nicht verletzt (so schon Senat im Beschluss vom 18.11.2002; so auch OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03
    Sie steht insbesondere nicht im Widerspruch zu der (neueren) Rechtsprechung des Senats, wonach bei Bagatelldelikten die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. November 2002 in 2 Ss 768/02, http://www.burhoff.de).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

    Auch bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe bzw. mit vergleichsweise untergeordnetem Gewicht ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Täter mehrfach und zudem einschlägig vorbestraft ist (BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189 f.) und insgesamt ein hartnäckiges gemeinschädliches Verhalten festgestellt werden kann (OLG Hamm VRS 105, 136 f.).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt;

    Denn der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 7. Februar 2003 (2 Ss 3/03, StraFo 2003, 177) darauf hingewiesen, dass das Übermaßverbot nicht zu einem generellen Ausschluss der Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe führt.
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