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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05   

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OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05 (https://dejure.org/2006,21322)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2006 - 2 Ss 314/05 (https://dejure.org/2006,21322)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 2 Ss 314/05 (https://dejure.org/2006,21322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährleistung einer Urteilsfällung durch unbefangene Richter als alleiniger Zweck des Rechtes auf Ablehnung eines Richters; Möglichkeit einer Richterablehnung für ein Verfahren der Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs oder Vorliegen eines sonstigen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch (Verspätung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05
    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).

    Denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH, NStZ 1993, 600; NStZ-RR 1998, 51; NStZ-RR 2001, 333).

  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05
    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).

    Denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH, NStZ 1993, 600; NStZ-RR 1998, 51; NStZ-RR 2001, 333).

  • BGH, 06.08.1997 - 3 StR 337/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05
    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).

    Denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH, NStZ 1993, 600; NStZ-RR 1998, 51; NStZ-RR 2001, 333).

  • OLG Hamm, 29.04.1993 - 3 Ws 123/93

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Gegenvorstellungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05
    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.1986 - 1 Ws 157/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05
    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 13/15

    Gegenvorstellung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen

    Denn nach einhelliger - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender - Rechtsprechung erlischt das Ablehnungsrecht in den Fällen, in denen das Gericht - wie hier - außerhalb der Hauptverhandlung entscheidet, in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO grundsätzlich mit dem Erlass der Entscheidung (vgl. BVerfG NStZ 2007, 709; BGH NStZ-RR 1998, 51; OLG Frankfurt; Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ss 314/05 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 3 Ws 4/15 -, juris, KK-StPO/Scheuten, StPO, 7. Aufl., § 25 Rn. 12; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 25 Rn. 11, jew. m.w.N. aus der Rspr.).
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   OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 2 Ss 314/05   

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https://dejure.org/2006,38229
OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 2 Ss 314/05 (https://dejure.org/2006,38229)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 Ss 314/05 (https://dejure.org/2006,38229)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16.3.2006 - 2 Ss 314/05 -, das Urteil des LG Gießen vom 3.5.2005 - 3 Ns 501 Js 19696/02 - und das Urteil des AG Gießen vom 15.12.2003 - 5406 Ds 501 Js 19696/02 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes, soweit er aus Anlass des Geschehens am 11.1.2003 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist.

    Das Urteil des LG Gießen vom 3.5.2005 - 3 Ns 501 Js 19696/02 - und der Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16.3.2006 - 2 Ss 314/05 - werden insoweit aufgehoben.

  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. März 2006 - 2 Ss 314/05 -,.
  • BVerfG, 06.11.2006 - 1 BvR 1090/06

    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. März 2006 - 2 Ss 314/05 -,.
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