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   OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95   

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OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95 (https://dejure.org/1995,10276)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.11.1995 - 2 Ss 329/95 (https://dejure.org/1995,10276)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. November 1995 - 2 Ss 329/95 (https://dejure.org/1995,10276)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 07.01.1994 - 1 Ss 140/93

    Zulässigkeit; Sprungrevision; Annahmeberufung; Verfahren; Berufung; Landgericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die Statthaftigkeit der Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO hängt nach Auffassung des Senats in den Fällen der sogenannten Annahmeberufung nach § 313 StPO zwar nicht davon ab, daß zunächst Berufung eingelegt und die Berufung angenommen wird (vgl. OLG Zweibrücken, Strafverteidiger 1994, 119 OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1994, 292; a.A.: Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl., Rn. 21 zu § 335 ).

    Davon, daß die Vorsitzende der für die Entscheidung über die Berufung zuständigen Strafkammer des Landgerichts Koblenz ihm zunächst - formlos - mitteilen werde, sie beabsichtige, die Berufung nicht anzunehmen (so offenbar die der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 7. Januar 1994 - Strafverteidiger 1994, 119 - zugrundeliegende Fallgestaltung) konnte der Angeklagte nicht ausgehen.

  • OLG Koblenz, 28.09.1994 - 2 Ws 598/94

    Verwerfung der Berufung; Unzulässigkeit; Anhörung des Angeklagten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Mit der Einführung der Vorschrift des § 313 StPO durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz vom 13. Januar 1993 sollte nach Auffassung des Senats kein zusätzliches, der gewollten Entlastung der Gerichte im Bereich der Bagatellkriminalität entgegenwirkendes Rechtsmittel geschaffen werden (vgl. auch Senatsentscheidung vom 28. September 1994 - 2 Ws 598/94 = Strafverteidiger 1995, 14 ).

    Das Berufungsgericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Absicht der Nichtzulassung der Berufung und ihrer Verwerfung als unzulässig vor einer dahingehenden Entscheidung dem Angeklagten zunächst mitzuteilen (vgl. die vorgenannte Senatsentscheidung vom 28. September 1994 - Strafverteidiger 1995, 14 ).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.1994 - 2 Ss 113/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die Statthaftigkeit der Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO hängt nach Auffassung des Senats in den Fällen der sogenannten Annahmeberufung nach § 313 StPO zwar nicht davon ab, daß zunächst Berufung eingelegt und die Berufung angenommen wird (vgl. OLG Zweibrücken, Strafverteidiger 1994, 119 OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1994, 292; a.A.: Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl., Rn. 21 zu § 335 ).
  • BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94

    Berufung; Revision; Übergang; Berufungsführer; Landgericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die am 10. August 1995 ergangene Entscheidung des Landgerichts über die Nichtannahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig ist nach § 322 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit für das weitere Verfahren bindend (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1994, 364 ).
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
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