Rechtsprechung
   KG, 30.12.1998 - 3 Ws (B) 666/98, 2 Ss 354/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,47513
KG, 30.12.1998 - 3 Ws (B) 666/98, 2 Ss 354/98 (https://dejure.org/1998,47513)
KG, Entscheidung vom 30.12.1998 - 3 Ws (B) 666/98, 2 Ss 354/98 (https://dejure.org/1998,47513)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 3 Ws (B) 666/98, 2 Ss 354/98 (https://dejure.org/1998,47513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,47513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13

    Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden -

    Im Übrigen ist grundsätzlich anzunehmen, dass ein Gericht Ausführungen eines Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht und darüber hinaus nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden; insofern lässt sich eine Gehörsverletzung nur dann feststellen, wenn sich aus besonderen Umständen des einzelnen Falles Konkretes ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; KG, Beschl. vom 30. Dezember 1998 - 2 Ss 354/98, zit. nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20

    Abwesenheitsverhandlung, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Da jedoch grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Betroffenen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und es darüber hinaus nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden, lässt sich die Feststellung, ob das Gericht seine Pflicht, den Vortrag des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, nur dann feststellen, wenn sich dies aus besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 - 3 Ws (B) 299/96 KG Berlin, Beschluss vom 30.12.1998 - 2 Ss 354/98, 3 Ws (B) 666/98 juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht