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   OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95   

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https://dejure.org/1995,17845
OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95 (https://dejure.org/1995,17845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1995 - 2 Ss 365/95 (https://dejure.org/1995,17845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1995 - 2 Ss 365/95 (https://dejure.org/1995,17845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit Gewalt, Drohung mit Selbstverbrennung, Widerstandshandlung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
    Ausschreitungen, die innerhalb der Menge ausgetragen werden, sind von § 125 StGB nicht erfaßt (vgl. BGHSt 33, 306 ff; Schönke/Schröder-Lenckner, a.a.O., § 125 Rdn. 10).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
    Zwar kommt unter Zugrundelegung der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewaltbegriff des § 240 StGB (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1141 ff) eine Nötigung der durch die körperliche Anwesenheit des Angeklagten und seiner Landsleute auf der Autobahn an der Weiterfahrt gehinderten Kraftfahrzeugführer,nicht in Betracht.
  • BGH, 21.04.1982 - 3 StR 46/82

    Einbeziehung der Selbstmorddrohung als beachtliches Mittel zur

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
    Dies gilt insbesondere dann, wenn durch Art und Umstände der angedrohten Selbsttötung Unruhe oder Pressionen ausgelöst werden sollen (vgl. dazu BGH, NStZ 1982, 286; LK-Schäfer, a.a.O., § 240 Rdn. 82, 82 a; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 240 Rdn. 31).
  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

    Insbesondere ist möglich, dass das angekündigte Übel gegen einen (nicht notwendig nahe stehenden; BGH NStZ 1987, 222 (223); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Lackner/Kühl/Heger Rn. 15) Dritten (zB Drohung mit Vergiftung der Produkte eines Lebensmittelherstellers; BGH NJW 1994, 1166) oder sogar gegen den Täter selbst (zB Drohung mit Suizid; OLG Hamm NStZ 1995, 547 (548)) gerichtet ist, solange der in Aussicht gestellte Nachteil auch für den Genötigten ein Übel darstellt (BGHSt 16, 316 (318); 38, 83 (86); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Fischer Rn. 37; Bohnert JR 1982, 397 (398); BeckOK StGB/Valerius, 49. Ed. 1.2.2021 Rn. 40, StGB § 240 Rn. 40).
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