Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.01.2007 - 2 Ss 370/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Omnibussen mit Personen außerorts
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 lit c
Zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Omnibusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- streifler.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsüberschreitung: Höchstgeschwindigkeit für Kraftomnibus auf Autobahn
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Nur mit Siegel schneller als 80 km/h
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Nur mit Siegel schneller als 80 km/h
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
Völkermord vor deutschen Gerichten
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2007 - 2 Ss 370/06
Er bildet damit zugleich eine nicht zu überschreitende Wortlautgrenze gegen jegliche (abweichende) Auslegung und richterliche Interpretation (vgl. BVG in NJW 2001, 1848, 1849;… Eser in Schönke/Schröder, StGB , 27. Aufl., § 1 Rdn 37;… Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB , 11. Aufl., § 1 Rdn 49 und 50).
- OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12
"Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und …
Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einer Ahndung von mehr als 250,- Euro vorliegen (Senat, Beschl. 2 Ss 370/06 v. 10.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. mwN), sind gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen. - AG Trier, 15.12.2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20
Fahrverbot bei Fahrt unter Cannabis- und Kokain-Einfluss
Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einer Ahndung von mehr als 250,- Euro vorliegen (OLG Koblenz, Beschl. 2 Ss 370/06 v. 10.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. mwN), sind gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen.