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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21   

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OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,23205)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,23205)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,23205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Können Handlungen von Fußballfans auch Teil der Unterstützung der eigenen Mannschaft sein (etwa gemeinsames Springen, Klatschen, das Entzünden von Pyrotechnik oder das Aufziehen einer Blockfahne) bedarf es zur Feststellung einer mit vereinten Kräften begangenen ...

  • rechtsportal.de

    Subjektive Zielrichtung bei Gewalthandlung im Sinne des § 125 StGB Einsatz von Pyrotechnik nicht automatische Gewalthandlung Gerichtliche Abgrenzungspflicht zur Einordnung als bloße Fanunterstützung oder Gewalthandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Ist es Landfriedensbruch von Fußballfans?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 28.03.2019 - 1 OLG 2 Ss 61/18

    Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot: Verbergen einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Stellen sich die vom Gericht festgestellten Beschädigungen an den Sitzplätzen und die bei den Zeuginnen A und B eingetretenen Reizungen der Atemwege lediglich als mittelbare Folge dar, kommt eine Strafbarkeit aus § 125 Abs. 1 StGB nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2019 - 1 OLG 2 Ss 61/18 -, juris).

    Waren KSC-Fangruppen bereits in der Vergangenheit durch Aktionen vergleichbar mit den Vorfällen vom 27.11.2016 als Teil zielgerichteter Aggression in Erscheinung getreten, kann die Annahme, dass die Verwendung der Blockfahne lediglich eine Meinung zum Ausdruck bringen sollte und etwaige Gewalthandlungen nur dem Plan Einzelner entsprungen war, ohne dass er von den übrigen Mitgliedern des Fanclubs wenigstens gebilligt wurde, fern-, ein bewusstes Abschirmen und eine Vereinigung der Kräfte auch mit Blick auf etwaige Gewalthandlungen hingegen naheliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28.03.2019 - 1 OLG 2 Ss 61/18).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Die Gewalthandlungen müssen sich unmittelbar gegen die körperliche Integrität von Personen oder Sachen richten, ohne dass es hierbei zu einem Verletzungserfolg oder einer konkreten Gefährdung kommen muss (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 -, juris Rn. 25; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 11. August 1989 - RReg 2 St 88/89 -, juris Rn. 11; Krauß in: Laufhütte u.a., Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl., SIEBENTER ABSCHNITT Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Rn. 28; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 125 Rn. 4 jeweils m.w.N.).

    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 3 RVs 45/12

    Landfriedensbruch; Psychische Unterstützung der Gewalttätigkeiten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Zwar wird ein tatbestandsmäßiges Handeln in Rechtsprechung und Literatur auch dann angenommen, wenn eine kleine Gruppe von Teilnehmern Gewalthandlungen mit ihrerseits vereinten Kräften begeht oder wenn Einzeltäter eine friedliche Menschenmenge als Deckung für Gewalttätigkeiten benutzen, wenn diese in einer Teilmenge einen Rückhalt finden (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2013 - 2 StR 119/13, juris), der auch in Form einer Abschirmung der Täter liegen kann (vgl. Fischer, StGB, 68. Aufl. § 125 Rn. 8).
  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).
  • BayObLG, 11.08.1989 - RReg. 2 St 88/89

    Gewalttätigkeit; Werfen; Lehmbrocken; Polizeibeamte; Schutzkleidung; Helme;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Die Gewalthandlungen müssen sich unmittelbar gegen die körperliche Integrität von Personen oder Sachen richten, ohne dass es hierbei zu einem Verletzungserfolg oder einer konkreten Gefährdung kommen muss (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 -, juris Rn. 25; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 11. August 1989 - RReg 2 St 88/89 -, juris Rn. 11; Krauß in: Laufhütte u.a., Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl., SIEBENTER ABSCHNITT Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Rn. 28; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 125 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).
  • LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
    Eine Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB liegt nur dann vor, wenn sich der Einsatz der Pyrotechnik und der Rauchtöpfe unmittelbar gegen andere Personen außerhalb der Gruppe oder Sachen gerichtet hat (vgl. etwa LG Köln, Urteil vom 15. Mai 2019 - 157 Ns 131/18, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21   

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https://dejure.org/2021,17824
OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,17824)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2021 - 2 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,17824)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - 2 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,17824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Ausbleiben einer Mitteilung der Jugendgerichtshilfe kein Rechtsmangel; Fehlende Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe mit Verfahrensrüge angreifbar

  • rechtsportal.de

    Ausbleiben einer Mitteilung der Jugendgerichtshilfe kein Rechtsmangel; Fehlende Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe mit Verfahrensrüge angreifbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 51 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21
    In Fällen der vorliegenden Art, in denen in den Gründen des angefochtenen Urteils die für die Beurteilung des Vorliegens von Reifeverzögerungen maßgeblichen tatsächlichen Umstände der Entwicklung des Angeklagten sowie die hieran anknüpfenden rechtlichen Erwägungen des Tatgerichts dargelegt worden sind und es lediglich an der Mitteilung der Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe fehlt, ist die unterbliebene Mitteilung nicht als sachlich-rechtlicher Mangel angesehen worden (vgl. BGH, NZtZ-RR 1999, 26; OLG Hamm, Beschl. v. 25.11.2004 - 2 Ss 413/04 -, juris).

    Es handele sich vielmehr um einen Verfahrensmangel, der nur mit einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge der Verletzung der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO geltend gemacht werden könne (vgl. hierzu BGH Urteil vom 01. Juli 1998 - 1 StR 182/98, NStZ-RR 1999, 26; OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2004 - 2 Ss 413/04 -, juris).

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21
    Es handele sich vielmehr um einen Verfahrensmangel, der nur mit einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge der Verletzung der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO geltend gemacht werden könne (vgl. hierzu BGH Urteil vom 01. Juli 1998 - 1 StR 182/98, NStZ-RR 1999, 26; OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2004 - 2 Ss 413/04 -, juris).
  • BGH, 15.03.2011 - 5 StR 35/11

    Totschlag; Heranwachsender (Strafzumessung; Anwendung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21
    Teilweise wird die fehlende Mitteilung bereits auf die allgemeine Sachrüge hin berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 35/11 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 23. August 2012 - (4) 121 Ss 170/12 (202/12) -, juris).
  • KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21
    Teilweise wird die fehlende Mitteilung bereits auf die allgemeine Sachrüge hin berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 35/11 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 23. August 2012 - (4) 121 Ss 170/12 (202/12) -, juris).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21
    Dem Jugendgericht steht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum zu (BGH, Urt. v. 09.08.2001 - 1 StR 211/11 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 - juris).
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