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   OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99   

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https://dejure.org/1999,14485
OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99 (https://dejure.org/1999,14485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.1999 - 2 Ss 388/99 (https://dejure.org/1999,14485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 2 Ss 388/99 (https://dejure.org/1999,14485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Aufhebung, letztes Wort, unklares Protokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98

    Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99
    Wird einem Angeklagten nach Schluss der Beweisaufnahme nach dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern lediglich Gelegenheit zu Ausführungen und Anträgen gegeben, ist ihm das letzte Wort nicht gewährt worden (vgl. BGH StV 99, 5).

    Ein Beruhen der Verurteilung des bestreitenden Angeklagten auf dem aufgezeigten Verstoß lässt sich nicht ausschließen (vgl. BGH StV 99, 5 und NStZ-RR 1998, 15).

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99
    Eine Unklarheit des Protokolls, die in Ausnahmefällen eine Aufklärung des formalen Verfahrensablaufs im Freibeweis erlauben könnte, liegt nicht vor (vgl. dazu BGH StV 99, 189, 190).
  • BGH, 02.09.1997 - 1 StR 500/97

    Erteilung des letzten Wortes bei jedem Wiedereintritt in die Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99
    Ein Beruhen der Verurteilung des bestreitenden Angeklagten auf dem aufgezeigten Verstoß lässt sich nicht ausschließen (vgl. BGH StV 99, 5 und NStZ-RR 1998, 15).
  • OLG Hamburg, 20.12.2004 - II-125/04

    Strafverfahren: Gewährung des letzten Wortes

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  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Haftentscheidung,

    Dahinstehen kann, ob dem Angeklagten vor der Verkündung der beiden Beschlüsse bereits ausreichend das letzte Wort gewährt worden war (vgl. dazu BGH StV 2000, 5; Senat in StV 2000, 298 = http://www.burhoff.de).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 5St RR 198/01

    Das letzte Wort des Angeklagten

    Eine Unklarheit in der Sitzungsniederschrift, wie sie ausnahmsweise eine Aufklärung des formalen Verfahrensablaufs im Freibeweis gestatten würde (BGH StV 1999, 5; OLG Hamm StV 2000, 298; KK StPO 4. Aufl. § 258 Rn. 33), oder ein auslegungsfähiger Vermerk im Protokoll (KK § 258, Rn. 17, 33) liegt hier nicht vor.
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