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   OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98   

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OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98 (https://dejure.org/1998,1474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.1998 - 2 Ss 394/98 (https://dejure.org/1998,1474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 1998 - 2 Ss 394/98 (https://dejure.org/1998,1474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsaufklärungspflicht des Gerichts bei konkreten Anhaltspunkten des Vorliegens eines Entschuldigungsgrundes des Angeklagten; Unzumutbarkeit der Beteiligung des Angeklagten an seiner Hauptverhandlung bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen; Verschlechterung ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 281
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen; zur Amtsaufklärungspflicht siehe auch BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.]) sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Es darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (BGHSt 28, 384; KG, a.a.O.).
  • KG, 28.05.1985 - 1 Ss 111/85
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Sie genügt nämlich nicht den an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 1 Ss 468/86
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Denn ebenso wie das Berufungsgericht ggf. verpflichtet ist, den wesentlichen Inhalt eines ärztlichen Attestes mitzuteilen, wenn es dessen Inhalt nicht als genügende Entschuldigung ansieht (OLG Frankfurt StV 1988, 100), gilt das hier für den Inhalt bzw. das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß ein ausbleibender Angeklagter dann durch Krankheit entschuldigt ist, wenn diese nach ihrer Art oder nach ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen läßt (vgl. u.a. vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 26 m.w.N.; aus der Rechtsprechung siehe nur OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 [für Abszeß in der Mundhöhle]).
  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Die Generalstaatsanwaltschaft übersieht in ihrer Stellungnahme, daß sich, wenn das Urteil - wie hier - schon vor der Revisionseinlegung zugestellt war, die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO an die Einlegungsfrist des § 341 Abs. 1 StPO anschließt (BGHSt 36, 241; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 345 StPO Rn. 4).
  • BayObLG, 20.10.1997 - 3St RR 54/97

    Aufklärungspflicht und Erklärungslast bei Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen; zur Amtsaufklärungspflicht siehe auch BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Hamm, 23.12.1996 - 2 Ss OWi 1464/96
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.]) sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • OLG Hamm, 18.03.1997 - 2 Ss 142/97

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 18 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 = NZV 1997, 411 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 691/97 = VRS 93, 450 [für den vergleichbaren Fall des § 74 Abs. 2 OWiG a.F.]) sowie in ZAP EN-Nr. 389/97 = NStZ-RR 1997, 240 = DAR 1997, 361 nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat , sondern ob er genügend entschuldigt ist .
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 99/07

    Wiedereinsetzungsantrag nach Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des

    Denn eine Erkrankung entschuldigt nur, wenn sie nach ihrer Art und ihren Auswirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigung eine Beteiligung an einer Hauptverhandlung unzumutbar macht (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281; KG, Beschluß vom 21. Februar 2001 - 3 Ws 70/01 -).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Anforderungen

    Im Falle des Nichterscheinens wegen einer Erkrankung oder ähnlicher Umstände liegt ein Entschuldigungsgrund vor, wenn die damit verbundenen Einschränkungen oder Beschwerden nach deren Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar machen, wobei Verhandlungsunfähigkeit nicht gegeben sein muss (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. August 2016, Az. (2 B) 53 Ss-OWi 491/16, zitiert nach juris; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Sie genügt nämlich nicht den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u. a. Senatsbeschluss vom 8. April 1998 in 2 Ss 394/98 = StrafFO 1998, 223; Senatsbeschluss vom 26. Februar 1999 in 2 Ss 121/99; siehe auch schon u. a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 33).

    Dabei ist nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rdnr. 18 m. w. N.; siehe auch OLG Hamm in VRS 93, 122 sowie in MDR 1997, 686 und OLG Hamm in 2 Ss 394/98) nicht entscheidend, ob der Angeklagte sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist.

  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Die Begründung des Urteils muß daher den Inhalt eines etwaigen Entschuldigungsvorbringens des Betroffenen (bzw. Angeklagten) und die Erwägungen angeben, aus denen das Tatgericht die Anerkennung als Entschuldigungsgrund versagt hat (OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).

    Dazu bedarf es aber schlüssiger, die Verhinderung indizierender Tatsachenbehauptungen (BayObLG NJW 1998, 172; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281; OLG Karlsruhe NJW 1969, 475, 476).

  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99

    Aufhebung, Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung, Nichterscheinen,

    Sie genügt nämlich nicht den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998 in 2 Ss 394/98 = StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; siehe dazu auch schon u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere müssen etwa vorgebrachte Entschuldigungsgründe und sonstige ggf. als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen wiedergegeben und gewürdigt werden (OLG Hamm in 2 Ss 394/98; OLG Köln, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 44/22

    Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung wegen Corona-Erkrankung;

    Eine Krankheit entschuldigt insbesondere dann, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht (Senat, Beschluss vom 30.08.2011 - 1 Ss 29/11; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.1998 - 2 Ss 394/98, NStZ-RR 1998, 281, 282).

    Dies gilt insbesondere für gesundheitliche Gründe (BayObLG, Beschluss vom 21.12.1995 - 5St RR 127/95, juris Rn. 9 mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.1998 - 2 Ss 394/98, NStZ-RR 1998, 281; Senat, Beschluss vom 07.11.2011 - 1 Ss 85/10).

  • OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06

    Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen

    Es ist gehalten, bei Anhaltspunkten für ein berechtigtes Fernbleiben von Amts wegen im Wege des Freibeweises, etwa durch Heranziehung eines Sachverständigen, Erkundigungen beim behandelnden Arzt oder durch eine amtsärztliche Untersuchung zu klären, ob das Ausbleiben genügend entschuldigt ist (BayObLG aaO; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281; OLG Celle StraFo 1997, 79).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Sie genügt nämlich in keiner Weise den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils gestellten Anforderungen (vgl. neben den bereits erwähnten Entscheidungen des Senats auch noch Beschluss in StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; siehe dazu auch schon u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; OLG Köln, a.a.O., siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Krankheit entschuldigt auch in so gelagerten Fällen das Ausbleiben, wenn sie nach Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht; eine Verhandlungsunfähigkeit muss nicht vorliegen (vgl. OLG Köln a.a.O. und VRS 72, 442, 444; 75, 113; 83, 444, 446; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • OLG Rostock, 20.08.2021 - 21 Ss OWi 102/21

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an eine

    Im Falle des Nichterscheinens wegen einer Erkrankung oder ähnlicher Umstände liegt ein Entschuldigungsgrund vor, wenn die damit verbundenen Einschränkungen oder Beschwerden nach deren Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar machen, wobei Verhandlungsunfähigkeit nicht gegeben sein muss (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.08.2016 - (2 B) 53 Ss-OWi 491/16; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ss 669/03

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Anforderungen an Urteilsgründe

  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
  • OLG Brandenburg, 30.08.2016 - 53 Ss OWi 491/16

    Verfahrensfehlerhafte Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Betroffenen in der

  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ws 282/07

    Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten; Verschulden;

  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 RVs 97/16

    Anforderungen an die Begründung eines Verwerfungsurteils gemäß § 329 Abs. 1 StPO

  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG

  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

  • OLG Zweibrücken, 15.12.2020 - 1 OWi 2 SsBs 173/20

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Prüfung der

  • OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18

    Berufungsverwerfung, Urteilanforderungen, Entschuldiung

  • OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 1 Ws 719/00

    Berufung, Verwerfung, Verwerfungsurteil, Entschuldigung, Krankheit, neue

  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 2 Ws 108/18

    Notwendige Würdigung des Entschuldigungsvorbringens des Angeklagten in Urteil

  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 1 Ss 265/00

    Berufung, Verwerfung, Verwerfungsurteil, Entschuldigung, Krankheit, neue

  • OLG Hamm, 17.12.2009 - 2 Ss 379/09
  • OLG Hamm, 01.08.2000 - 3 Ss 707/00

    Berufung, Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung, ärztliches

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